Gutachten durch Betriebsarzt

Darf ein Betriebsarzt die Einsicht in ein vom Arbeitergeber beauftragtes Gutachten (mit meiner Einwilligung) verweigern.

Ich verstehe Deine Frage nicht ganz. Ich arbeite und lebe in der Schweiz. Falls sich diese Frage auf Deutschland bezieht, bin ich sowieso nicht zuständig.
Andreas

Hallo Andreas,
ich meine damit, das der Betriebsarzt mit meiner Einwilligung ein Gutachten erstellt hat, welches vom Arbeitgeber beauftragt wurde. Nach Erstellung des Gutachtens verweigerte mir der Arzt die Einsichtnahme, da er ja vom Arbeitgeber beautragt worden ist. Alicia

Hallo,

ich meine damit, das der Betriebsarzt mit meiner Einwilligung
ein Gutachten erstellt hat, welches vom Arbeitgeber beauftragt
wurde.

der Arbeitsmediziner (Betriebsarzt) erstellt keine Gutachten sondern höchstens eine gutachterliche Stellungnahme.
Wenn ich dich richtig verstanden habe, hat der AG den (Betriebs)Arzt beauftragt den AN zu untersuchen…?

Nach Erstellung des Gutachtens verweigerte mir der Arzt ist.
die Einsichtnahme, da er ja vom Arbeitgeber beautragt worden

Du hast auf alle dich betreffende Untersuchungsergebnisse, ein uneingeschränktes Recht auf Information und Dokumentation! Wenn diese nicht vom Arzt kommt, muss sie vom AG kommen…oder umgekehrt.

Alicia
Gruß
rolli

meines Erachtens: ja - es gilt immer noch die ärztliche-schweigepflicht. wenn du dem „Gutachten“ aber zugestimmt hast; problematisch.

Darf ein Betriebsarzt die Einsicht in ein vom Arbeitergeber
beauftragtes Gutachten (mit meiner Einwilligung) verweigern.

Grundsätzlich nein, auch wenn es viele Weißkittel und Klinikverwaltungen nicht wahrhaben wollen und unsinnige Vermerke oder Stempel auf Unterlagen setzen:
https://www.datenschutzzentrum.de/medizin/arztprax/d…

ebenfalls grußlos

Hallo,

…auch wenn es viele Weißkittel und
Klinikverwaltungen nicht wahrhaben wollen und unsinnige
Vermerke oder Stempel auf Unterlagen setzen:

darf man fragen welche Weißkittel und welche Klinikverwaltungen das sein sollen?
Und was steht auf den Stempel?

Gruß
rolli

Hallo,

Hallo,

…auch wenn es viele Weißkittel und
Klinikverwaltungen nicht wahrhaben wollen und unsinnige
Vermerke oder Stempel auf Unterlagen setzen:

darf man fragen welche Weißkittel und welche
Klinikverwaltungen das sein sollen?

Leider viel zu Viele

Und was steht auf den Stempel?

ZB ganz aktuell auf meinem Schreibtisch der Stempel auf dem Reha-Abschlußbericht einer psychosomatischen Reha-Klinik:
"Dieses Schreiben enthält schutzbedürftige personenbezogene Daten, für deren Weitergabe an Dritte die Beschränkungen des § 203 StGB und des § 76 SGB X gelten. Daher gilt dieses Schreiben ausschließlich der Information der behandelnder Ärzte.
Auch eine Weitergabe an den Patienten ist nicht geboten (BGH-Entscheidung VI ZR 177/81)"
Fettung von mir :

Satz 1 ist ja noch i.O., aber bereits Satz 2 beschränkt den empfangenden Arzt unzulässig. Und Satz 3 wird auch nicht durch Verweis auf ein in wesentlichen Teilen veraltetes Urteil - gerade auch was den psychiatrischen bzw. psychotherapeutischen Bereich angeht - richtiger.

Es geht aber auch knapper. Stempeltext einer orthopädischen Klinik auf einem OP-Bericht:
„Vertrauliche medizinische Unterlagen. Weitergabe an Patienten untersagt“

Noch absurder sind vereinzelte Versuche, die ich auch schon gesehen habe, eine Weitergabe von Akten an Patienten mit Verweis auf das Urheberrecht zu verweigern bzw. zu untersagen, wie es regelmäßig ein hiesiger FA für innere Medizin macht.

Gruß

&Tschüß

rolli

Wolfgang

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Hallo,

Hallo,

…auch wenn es viele Weißkittel und
Klinikverwaltungen nicht wahrhaben wollen und unsinnige
Vermerke oder Stempel auf Unterlagen setzen:

darf man fragen welche Weißkittel und welche
Klinikverwaltungen das sein sollen?

Leider viel zu Viele

ich habe konkret gefragt, aber das ist keine konkrete Antwort.
Wenn man schon pauschal andere Leute mit Vorwürfe behaftet, sollte man diese - um seine Glaubwürdigkeit zu behalten - auf Nachfrage auch etwas konkretisieren können! Vlt. nicht mit Namen aber ein Internist (aus XY) oder ein Krhs./Institution (in Z), ein Datum u. a., wären glaubhafter.

OK, dann will ich dich einmal aufklären:

Und was steht auf den Stempel?

„Dieses Schreiben enthält schutzbedürftige personenbezogene
Daten, für deren Weitergabe an Dritte die Beschränkungen des §
203 StGB und des § 76 SGB X gelten. Daher gilt dieses
Schreiben ausschließlich der Information der behandelnder
Ärzte.
**Auch eine Weitergabe an den Patienten ist nicht geboten
(BGH-Entscheidung VI ZR 177/81)“ **
** Fettung von mir **:

bei Akten/Unterlagen die mit so einem Stempel versehen sind, liegt i. d. R. dem Arzt eine Entbindungserklärung des betreffenden Pat., zur freien Verfügung der in der Entbindungsschrift aufgeführten Personen/Institutionen//KV/KK/Rentenversicherungen…und z. B. für dich, nämlich welche, die im ersten Satz als „dritte“ bezeichnet werden, vor!

Satz 1 ist ja noch i.O., aber bereits Satz 2 beschränkt den
empfangenden Arzt unzulässig.

Der zweite Satz
„Daher gilt dieses Schreiben ausschließlich der Information der behandelnden Ärzte.“
würde sich selbst ad absurdum führen, wenn er nicht explizit für „dritte“ formuliert wäre.

Und Satz 3 wird auch nicht durch
Verweis auf ein in wesentlichen Teilen veraltetes Urteil -
gerade auch was den psychiatrischen bzw. psychotherapeutischen
Bereich angeht - richtiger.

Das kann ich nicht beurteilen und es mag so sein!
Der Satz

Auch eine Weitergabe an den Patienten ist nicht geboten

bedeutet nur, dass eine Weitergabe (des Vorgangs) an den Pat. nicht nötig ist, bzw. dafür keine gesetzliche Notwendigkeit besteht!

Es geht aber auch knapper. Stempeltext einer orthopädischen
Klinik auf einem OP-Bericht:
„Vertrauliche medizinische Unterlagen. Weitergabe an Patienten
untersagt“

Solch einen Stempel haben wir auch und er wird dazu verwandt, dass kein Originaldokument/akte/bericht/unterlage/urschrift an irgend jemand anderes, - auch nicht dem Patienten - weitergegeben werden sollen!

Noch absurder sind vereinzelte Versuche, die ich auch schon
gesehen habe, eine Weitergabe von Akten an Patienten mit
Verweis auf das Urheberrecht zu verweigern bzw. zu untersagen,
wie es regelmäßig ein hiesiger FA für innere Medizin macht.

Ja, genau aus dem Grund, nämlich dass die Urschrift/das Original als Unterlage bei ihm bleibt; man könnte auch sagen, es ist die Aufforderung anderen genannten und autorisierten Personen und auch dem Pat. selbst, nur eine Kopie auszustellen/mitzugeben!

Und nun?
Für wie blöd hälst du andere eigentlich?

Gruß

&Tschüß

rolli

Wolfgang

Gruß
rolli

Desinformation durch Wortklauberei

Hallo,

Hallo,

Hallo,

…auch wenn es viele Weißkittel und
Klinikverwaltungen nicht wahrhaben wollen und unsinnige
Vermerke oder Stempel auf Unterlagen setzen:

darf man fragen welche Weißkittel und welche
Klinikverwaltungen das sein sollen?

Leider viel zu Viele

ich habe konkret gefragt, aber das ist keine konkrete
Antwort.
Wenn man schon pauschal andere Leute mit Vorwürfe behaftet,
sollte man diese - um seine Glaubwürdigkeit zu behalten - auf
Nachfrage auch etwas konkretisieren können! Vlt. nicht mit
Namen aber ein Internist (aus XY) oder ein Krhs./Institution
(in Z), ein Datum u. a., wären glaubhafter.

Wie konkret ich das beantworte, mußt Du aufgrund evtl. Rechtsfolgen schon mir überlassen.
Um Deinen Wissenshunger etwas zu stillen, sei angemerkt, daß hier Reha-Kliniken leider im negativen Sinne „führend“ sind - und zwar unabhängig davon, wer der Träger ist. Das scheint eher von den ärztlichen Leitungen und nicht von den Verwaltungen auszugehen.
Aber auch Krankenhäuser und Fachärzte haben in erheblichem Umfang Probleme mit den Patientenrechten auf Information.
Am Wenigsten scheint das Allgemein- bzw. Hausärzte zu kratzen, da bekommen nämlich idR die Patienten die Berichte her.

OK, dann will ich dich einmal aufklären:

Und was steht auf den Stempel?

„Dieses Schreiben enthält schutzbedürftige personenbezogene
Daten, für deren Weitergabe an Dritte die Beschränkungen des §
203 StGB und des § 76 SGB X gelten. Daher gilt dieses
Schreiben ausschließlich der Information der behandelnder
Ärzte.
**Auch eine Weitergabe an den Patienten ist nicht geboten
(BGH-Entscheidung VI ZR 177/81)“ **
** Fettung von mir **:

bei Akten/Unterlagen die mit so einem Stempel versehen sind,
liegt i. d. R. dem Arzt eine Entbindungserklärung des
betreffenden Pat., zur freien Verfügung der in der
Entbindungsschrift aufgeführten
Personen/Institutionen//KV/KK/Rentenversicherungen…und z.
B. für dich, nämlich welche, die im ersten Satz als „dritte“
bezeichnet werden, vor!

Satz 1 ist ja noch i.O., aber bereits Satz 2 beschränkt den
empfangenden Arzt unzulässig.

Der zweite Satz
„Daher gilt dieses Schreiben ausschließlich der Information
der behandelnden Ärzte.“

würde sich selbst ad absurdum führen, wenn er nicht explizit
für „dritte“ formuliert wäre.

Und Satz 3 wird auch nicht durch
Verweis auf ein in wesentlichen Teilen veraltetes Urteil -
gerade auch was den psychiatrischen bzw. psychotherapeutischen
Bereich angeht - richtiger.

Das kann ich nicht beurteilen und es mag so sein!

Hier geht es um den Gesamteindruck, den so etwas bei einem durchschnittlichen, idR nicht besonders rechtskundigen Patienten verursacht. Dieser Stempel ist nämlich in einem Zusammenhang zu sehen, bei dem dem Patienten einer Rehaklinik sowohl auf mündliche wie auf schriftliche Anfrage eine eigene Kopie des Abschlußberichtes ausdrücklich verweigert wurde - in sehr vielen Reha-Kliniken ständige (rechtswidrige) Praxis.

Und wenn Du behauptest, nicht zu wissen, daß die BGH-Rechtsprechung von 1982 veraltet ist, dann scheint die Einführung des § 630g BGB an Dir vorbeigegangen zu sein:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__630g.html

Der Satz

Auch eine Weitergabe an den Patienten ist nicht geboten

bedeutet nur, dass eine Weitergabe (des Vorgangs) an den Pat.
nicht nötig ist, bzw. dafür keine gesetzliche Notwendigkeit
besteht!

Es geht aber auch knapper. Stempeltext einer orthopädischen
Klinik auf einem OP-Bericht:
„Vertrauliche medizinische Unterlagen. Weitergabe an Patienten
untersagt“

Solch einen Stempel haben wir auch und er wird dazu verwandt,
dass kein Originaldokument/akte/bericht/unterlage/urschrift an
irgend jemand anderes, - auch nicht dem Patienten -
weitergegeben werden sollen!

Sorry, aber das ist albern. In dem Sinnzusammenhang „Vertraulich“ und „Weitergabe … untersagt“ ist mE klar, was das bewirken soll und oft bewirkt.
In diesem Zusammenhang frage ich mich schon, was bei Dir „wir“ bedeutet. Welche „Chips“ hast du denn in diesem Spiel, daß Du soviel Gehirnakrobatik aufwendest, um derartige Praktiken zu verteidigen, nachdem Du in einem anderen Post so vehement das Einsichtsrecht des Patienten betont hast ???
Ich gebe Dir eher den guten Rat, „Euren“ Text mal durch einen Fachmenschen prüfen zu lassen angesichts der aktuellen Rechtslage.

Noch absurder sind vereinzelte Versuche, die ich auch schon
gesehen habe, eine Weitergabe von Akten an Patienten mit
Verweis auf das Urheberrecht zu verweigern bzw. zu untersagen,
wie es regelmäßig ein hiesiger FA für innere Medizin macht.

Ja, genau aus dem Grund, nämlich dass die Urschrift/das
Original als Unterlage bei ihm bleibt; man könnte auch sagen,
es ist die Aufforderung anderen genannten und autorisierten
Personen und auch dem Pat. selbst, nur eine Kopie
auszustellen/mitzugeben!

Noch so einige herzige argumentative Krücke. Es geht schlicht und einfach darum, daß mit dem Urheberrecht jegliche Weitergabe - auch als Kopie - untersagt werden soll, was angesichts der Rechtslage vollkommen absurd ist

Und nun?
Für wie blöd hälst du andere eigentlich?

Das solltest angesichts Deiner seltsamen Ablenkungsmanöver Du selbst Dich mal fragen.
Ich erhebe zwar nicht den Anspruch auf Repräsentivität, habe aber doch im Jahr eine dreistellige Zahl an Berichten verschiedenster medizinischer Institutionen auf meinem Tisch und auch noch eine Menge Rückmeldungen wegen mündlicher Anfragen meiner Klienten.
Darüber hinaus wird diese Tendenz von sehr vielen Schwerbehindertenvertretungen bestätigt, mit denen ich im Austausch stehe und ist Gegenstand einschlägiger Schulungen.
Ich bleibe dabei, in Sachen Patienteninformationsrechte gibt es trotz ziemlich klarer Rechtslage immer noch eine Vielzahl von Ärzten, die mal ihren Habitus und ihre Praxis auf den Prüfstand stellen sollten.

Das es auch eine große Zahl von Ärzten gibt, die das Thema ernst nehmen und entsprechend handeln, habe ich Übrigens nie bestritten.

Gruß

&Tschüß

rolli

Wolfgang

Gruß
rolli

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Hallo,

Um Deinen Wissenshunger etwas zu stillen,

die Frage wer hier Wissensbedürftig ist, möchte ich einmal dahingestellt sein lassen!

Aber auch Krankenhäuser und Fachärzte haben in erheblichem
Umfang Probleme mit den Patientenrechten auf Information.

Nein, haben sie i. d. R. nicht!

Und wenn Du behauptest, nicht zu wissen, daß die
BGH-Rechtsprechung von 1982 veraltet ist, dann scheint die
Einführung des § 630g BGB an Dir vorbeigegangen zu sein:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__630g.html

Ich kenne die betreffende Gesetztgebung und Rechtsprechung soweit sie mich betrifft, und mich interessiert es nicht im Geringsten, von wann sie sind und wann sie evtl. novelliert wurden, solange sie aktuell sind!

Der Satz

Auch eine Weitergabe an den Patienten ist nicht geboten

bedeutet nur, dass eine Weitergabe (des Vorgangs) an den Pat.
nicht nötig ist, bzw. dafür keine gesetzliche Notwendigkeit
besteht!

Sorry, aber das ist albern. In dem Sinnzusammenhang
„Vertraulich“ und „Weitergabe … untersagt“ ist mE klar, was
das bewirken soll und oft bewirkt.

Was (d)ein Sinnzusammenhang und dein Erachten ist, ist ziemlich unerheblich!

In diesem Zusammenhang frage ich mich schon, was bei Dir „wir“
bedeutet. Welche „Chips“ hast du denn in diesem Spiel, daß Du
soviel Gehirnakrobatik aufwendest, um derartige Praktiken zu
verteidigen, nachdem Du in einem anderen Post so vehement das
Einsichtsrecht des Patienten betont hast ???

Ich weiß nicht ob du es nicht kapierten kannst oder willst, dass du hier Stempel fehlinterpretierst (interpretieren willst). Und wenn du nun zugibst es noch immer nicht verstanden zu haben, macht es die Sache nicht besser.

Ich gebe Dir eher den guten Rat, „Euren“ Text mal durch einen
Fachmenschen prüfen zu lassen angesichts der aktuellen
Rechtslage.

Ich kann meine Frage nur noch einmal wiederholen: Wie dumm, glaubst du, sind die Ärzte und die Klinikverwaltungen (auch der Reha) die zudem ebenso dumme Juristen damit beschäftigen und keine Ahnung von fundamentalen Rechtsverhältnissen Arzt/Klinik - Patient haben…?
Vergiss es!

Noch so einige herzige argumentative Krücke. Es geht schlicht
und einfach darum, daß mit dem Urheberrecht jegliche
Weitergabe - auch als Kopie - untersagt werden soll, was
angesichts der Rechtslage vollkommen absurd ist

Wo steht auf dem Stempel etwas von Kopie? Du weißt dass man ein Original auch Urschrift nennt (nennen kann)? Du hast meine Antwort entweder nicht gelesen oder ignorierst sie einfach!

Für wie blöd hälst du andere eigentlich?

Das solltest angesichts Deiner seltsamen Ablenkungsmanöver Du
selbst Dich mal fragen.

Du sprichst von Ablenkungsnmanöver? Du versuchst davon abzulenken dass du nicht fähig bist, Stempel richtig zu interpretieren, bzw. die Intention zu dessen Entstehung und Notwendigkeit!

Ich bleibe dabei, in Sachen Patienteninformationsrechte gibt
es trotz ziemlich klarer Rechtslage immer noch eine Vielzahl
von Ärzten, die mal ihren Habitus und ihre Praxis auf den
Prüfstand stellen
sollten.

In der Vielzahl…Du hältst sie also wirklich für blöd!
Du kannst versichert sein, dass alle dafür sensibilisiert sind; nämlich aus den Gründen, die du genannt und ich mit Fettschrift versehen habe, nicht so leichtsinnig mit Patientenrechte umzugehen wie du es behauptest und sie diese nicht nur kennen, sondern sich auch penibel an sie halten!
Ich kann nicht ausschließen das es Ausnahmen gibt. Du machst nicht beleg- jedoch behauptbarbar, eine Vielzahl daraus…

Das es auch eine große Zahl von Ärzten gibt, die das Thema
ernst nehmen und entsprechend handeln, habe ich Übrigens nie
bestritten.

Doch! Nimm einfach zur Kenntnis, dass es, mit wenigen Ausnahmen , alle sind! Sogar ausländische Kollegen die zum allergrößten Teil Landsleute als Patienten haben!

Gruß

&Tschüß

Wolfgang

Ja, und Tschüß, denn das soll es - zu nichts führend - für mich gewesen sein.
Gruß
rolli