Gutachten: Fragen zur Culpa in contrahendo

Ich muss momentan ein Gutachten schreiben und bin auch schon so gut wie durch.

Es ging darum, dass jemand ein Notbook kaufen wollte, der Verkäufer es aber nicht so günstig verkaufen wollten wie der Käufer gerne hätte. Dann verbleiben sie so, dass sie sich das noch mal durch den Kopf gehen lassen. Dann schreibt der V dem K ne E-Mail, dass er das Angebot annimmt. Der K liest die aber nicht und die wird durch SPAM Einstellungen gelöscht. Paar Tage später schreibt V dem K er soll das Notebook endlich abholen. Die Mail liest V und schreibt, dass es keinen KV gäbe, weil er ja gar nicht geantwortet hätte auf die E-Mail und hat halt auch kein Interesse mehr, weil er schon ein anderes Notebook hat.

Was ich bisher habe:

KV (+)
Anfechtung (+)
Schadensersatzanspruch §122 (+)

So. Jetzt gibt es aber ja auch noch die Culpa in contrahendo und ich soll alle Rechtsfragen die aufgeworfen werden klären.

Meine Fragen:

  1. Passt hier überhaupt cic?
    Da unser Prof mit dem Hinweis darauf, dass das Thema der cic zuhause nachzuarbeiten sei, darauf verzichtet hat es weiter auszuführen hab ich mir im Internet hier auf „wer weiss was“ ein paar Infos besorgt. Danach hört es sich aber eher so an, als würde man cic nur Prüfen, wenn der Vertrag gar nicht zustande gekommen ist? Aber im BGB steht ja ausdrücklich in §311 I, dass ein Vertrag nötig ist. Oder brauch man nur eine Art Vorvertrag, also die Absicht einen schließen zu wollen?

  2. Wo gehört die cic hin?
    Kommt das jetzt in ein Hilfsgutachten oder kommt es hinten dran? Also kann man cic und §122 zusammen reinschreiben? Und wenn ja: Muss man dann danach entscheiden was man nimmt? Für cic kann ich aber keinen Wert bestimmen nur für §122. Was nehme ich dann?
    Wenn es in ein Hilfsgutachten kommt, wo setzte ich das Hilfsgutachten dann an? Nach der Anfechtung? Weil man braucht ja einen KV, aber es bezieht sich ja auf das Problem was schon vorher war, also auf die Anfrechtung, oder?

Ich glaub das wäre dann erst mal alles :smile:
Über eine schnelle Antwort freue ich mich natürlich sehr und schon mal im Voraus vielen Dank für eure Hilfe!

Liebe Grüße

Janine

Hallo Janine,

suche deine Antworten nicht primär in irgendwelchen Internetforen. Vertiefe dich lieber in ein Buch, soetwas wie Karl Larenz, Allgemeiner Teil des BGB u. a. Da dürfte dir schon einiges klarwerden.

Ansprüche aus c.i.c. kommen in Betracht, wenn mangels Zustandekommen eines Vertrages eben die vertraglichen Ansprüche ausscheiden. Es handelt sich dann um einen quasivertraglichen Anspruch (Prüfung erfolgt nach den vertraglichen Ansprüchen), der aber, ähnlich wie der vertragliche Anspruch, auch an diverse Voraussetzungen geknüpft ist.

Liebe Grüße,
sine

P.S.: Auf den ersten Blick scheint mir hier die primäre Problematik in den Themen Angebot/Zugang/Annahme/Zugang etc. zu liegen.

suche deine Antworten nicht primär in irgendwelchen
Internetforen. Vertiefe dich lieber in ein Buch, soetwas wie
Karl Larenz, Allgemeiner Teil des BGB u. a. Da dürfte dir
schon einiges klarwerden.

Ich würde mir für die c.i.c. speziell eher ein Schuldrecht-Lehrbuch zu Gemüte führen (für den Rest der Thematik ist ein AT-Lehrbuch ebenfalls hilfreich), die entsprechenden Lehrbücher von Larenz haben auch schon ein paar Jahre auf dem Buckel, gerade nachdem die c.i.c. mit dem SMG den Weg ins BGB gefunden hat empfiehlt sich etwas aktuelleres, in den Uni-Bibliotheken, welche man bei Hausarbeiten zumindest für die Recherche regelmäßig aufsuchen sollte, sind die neusten Auflagen der Lehrbücher eigentlich immer zu finden.

Ja,

dein Tipp ist gut. Mein Studium liegt schon einige Dekaden zurück, da war Larenz noch Benchmark, auch für Schuldrecht AT und BT :wink:

LG
sine