Angenommen A hatte einen Autounfall, wobei A der Geschädigte ist. A’s Auto wurde dabei beschädigt. A ist daraufhin zu einem Gutachter seiner Wahl gegangen. Das Gutachten wurde erstellt, und A soll nun die Summe X bekomme, die er sich netto auszahlen lassen möchte.
Nun aber kommt die gegnerische Versicherung an, und hat einen Gutachter ihrerseits geschickt, der den Schaden ebenfalls begutachtet hat, und ein Gutachten seinerseits erstellt hat.
Nun hat A einen Scheck bekommen. Doch von der Summe X wurden ganze 25 % abgezogen. Nach Rücksprache mit dem Gutachter der gegnerischen Versicherung, wurde A gesagt, dass erstens der Arbeitslohn vermindert wurde. Der Gutachter, der von der Versicherung beauftragt wurde, darf wohl in seinem Gutachten nur den niedrigsten Arbeitslohn nehmen, den es in der Vertragswerkstatt gibt. Der Gutachter von A aber, hat aber einen durchschnittlichen Lohn genommen, der etwas höher ausfällt.
Außerdem wurde noch ein Teil aus dem Gutachten herausgenommen. Und zwar mit der Begründung, dass der Gutachter nicht sehen konnte, ob dieses Teil wirklich durch den Unfall beschädigt wurde. Um dieses feststellen zu können, müsse wohl die Stoßstange abgenommen werden, was mit Arbeit verbunden sei. Wenn A möchte, dass dies festgestellt wird, kann der Gutachter der Versicherung dies wohl machen. Doch sollte das Teil dann nicht beschädigt sein, so müsse A wohl die Kosten für die entstandene Arbeit übernehmen.
Wie würde es in dem Fall also aussehen? A hat sich doch einen Gutachter, seiner Wahl genommen. Kann der andere Gutachter nun einfach Teile des vorherigen Gutachtens herausnehmen, und einen geringeren Arbeitslohn nehmen? Muss A wirklich die Kosten selber tragen, wenn sich herausstellt, dass das Teil nicht beschädigt ist? Ist da nicht die Versicherung in der Beweispflicht?