HAllo !!!
Ich mal wieder, folgendes Problem hat sich nun durch unseren Traumhof, der zum Alptraum wird aufgetan.
Wir wollten ja den Hof über die Deutsche Bank finanzieren, diese wollten ein Gutachten bzw. eine Wertschätzung haben.
Unser Berater der AW…, der uns die Finanzierung beschaffen wollte, hat ohne unser wissen einen Architekten beauftrag, den Hof zu schätzen.
Der Architekt rief mich kurz an und machte am Hof einen Termin aus. Er schaute sich das ganze an und erstellte ein Gutachten. Nun kam die Finanzierung garnicht erst zu stande. Der Architekt schickte uns eine Rechnung über 766,60 Euro. Wir haben Ihn aber garnicht beauftragt. Wir haben auch keinen mündlichen Auftrag erteielt etc. Die AW… hat Ihn bauftragt. Wer muß den nun eigentlich zahlen???
Vielen Dank für eure Hilfe
Liebe Grüße
Jenny
Hallo Jenny,
natürlich müsst ihr nicht bezahlen.
Hier ist ein wirksamer Werkvertrag (Zweiseitiges Rechtsgeschäft)zw. Bank und Architekt zu Stande gekommen.
Du hast es ja schon selbst indirekt beantwortet.
Die Bank hat den Architekten beauftragt (Antrag) und der Architekt hat bei Euch einen Termin vereinbart (Annhame).
Da von Euch nie ein Antrag ausgegangen ist, kann auch nicht vom Architekten eine Annahme, geschweige denn eine Kostenforderung erfolgen.
Näheres regeln §§ 145 BGB.
Gruss Steve
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Hallo Jenny,
zu der Rechtsfrage hast Du ja schon eine Antwort erhalten.
Falls Du aber noch eine Bewertung brauchst, habe ich einen
Tipp. Unter www.immobilien-wertschaetzung.de wird eine Online-
bewertung für 35 €uro angeboten.
Da ich ein Haus in Nürnberg geerbt haben, welches ich verkaufen
möchte, mir alle Makler aber unterschiedliche Preise nennen,
finde die die vorstehende Wertermittlungsmöglichkeit recht gut.
Viele Grüße sendet
eva