'Gutachten' - Gebäudeversicherung

Hallo zusammen,

gerne möchte ich eine vorgeschlagene Schadenregulierung einer Gutachterin zur Diskussion stellen.
Es geht um eine Schadensregulierung eines Sturmschadens (Kyrill):

Schaden an Notwendige Reparatur Rep.aufwand Eigenleistung

Bauwerk Trocknung
Notüberdachung Planen und Lattung angebracht Ca. 10 Std. a12,50 Überdachung Ca. 30 Std. a12,50
Überdachung/Türen/Holzwand entsorgen Ca. 4 Std. a`12,50
Flecken durch Feuchtigkeit am Mauerwerk: Isoliergrund auftragen Ca. 10 Std

Kosten für Trocknung sind angegeben und realistisch.
Materialkosten sind ebenfalls angegeben - erscheinen auch realistisch

Folgendes erscheint mir nicht plausibel:
Türen sind bei der Entsorgung angegeben - nicht jedoch als Neukauf und
Einbau, ebenso die Holzwand.
Es ist nur der Arbeitslohn in Eigenleistung angegeben - nicht jedoch
z.B. Deponiekosten und Transport dahin

Wird bei einer Schadenregulierung nach Gutachten nur nach Eigenleistung abgerechnet?
Wie würde es aussehen, wenn die Wiederherstellung völlig anders
gemacht würde (Umbau) ?
Hatte bei einer anderen Versicherung mal einen Schaden, der wurde nach Kostenvoranschlag pauschal abgerechnet - also damit nach Stundensätzen einer Fachfirma

Ein wesentlicher Punkt ist auch, dass sich durch die eingedrungene Feuchtigkeit Schimmel gebildet hat -
wie ist das zu bewerten?
Durch das Auftragen von Isoliergrund sehe ich das nicht fachgerecht repariert (betrifft Wohnraum) - muss die Versicherung die Schimmelbeseitigung regulieren?

Ich überlege nun, welche Möglichkeiten mir offenstehen.

Könnte natürlich die Punkte ansprechen -
bei dem Schimmel hat die Gutachterin jedoch abgelehnt,
dass es nötig wäre, den Putz an den betroffenen Stellen zu erneuern
Wie wäre es, wenn ich ein zweites Gutachten einholen würde -
oder einzelne Kostenvoranschläge - oder wäre die Einschaltung der
Rechtschutzversicherung angesagt?

Über Tipps und Hinweise bin ich sehr dankbar
Viele Grüße
Sascha

Hallo,

also zunächst mal: wird denn nun repariert und wenn ja, wie? Auch die Frage des Wann ist nicht ganz unwichtig, schließlich kam Kyrill vor rd. einem Jahr vorbei…

Türen sind bei der Entsorgung angegeben - nicht jedoch als
Neukauf und
Einbau, ebenso die Holzwand.

Ja, ist komisch, solltest Du nachfragen beim VR bzw. dem Gutachter.

Es ist nur der Arbeitslohn in Eigenleistung angegeben - nicht
jedoch
z.B. Deponiekosten und Transport dahin

12,50 EUR/Std. für Eigenleistung ist ein ordentlicher Satz. Welche weiteren Kosten entstehen denn durch den Transport? Alles, was zusätzlich konkret belegt wird (Rechnungen), kann meist auch abgerechnet werden, sprich mit dem VR bzw. Gutachter.

Wird bei einer Schadenregulierung nach Gutachten nur nach
Eigenleistung abgerechnet?

Nein, die Frage ist, was Du als Kunde denn vorhast. Ein Handwerker kostet das doppelte, braucht aber auch nur die Hälfte der Zeit… häufig sind die Beträge dann also mehr oder weniger identisch.

Wie würde es aussehen, wenn die Wiederherstellung völlig
anders
gemacht würde (Umbau) ?

Kannst Du machen, aber im Rahmen der Sturmschadenbeseitigung bzw. -abrechnung finanziert der VR Dir natürlich nicht die Verschönerung Deines Hauses…

Hatte bei einer anderen Versicherung mal einen Schaden, der
wurde nach Kostenvoranschlag pauschal abgerechnet - also
damit nach Stundensätzen einer Fachfirma

s. o.

Ein wesentlicher Punkt ist auch, dass sich durch die
eingedrungene Feuchtigkeit Schimmel gebildet hat -
wie ist das zu bewerten?

Da hätte der Kunde rechtzeitig etwas tun sollen… wenn er wartet, bis Schimmel kommt, hat das ja nicht direkt mit dem Sturmschaden zu tun.

muss die
Versicherung die Schimmelbeseitigung regulieren?

nein

Könnte natürlich die Punkte ansprechen -

ich würde das empfehlen

bei dem Schimmel hat die Gutachterin jedoch abgelehnt,
dass es nötig wäre, den Putz an den betroffenen Stellen zu
erneuern

die Ablehnung bezog sich vermutlich eher darauf, dass der Schimmel ohnehin nicht Folge des Sturms ist; die Gutachterin kalkuliert also den „reinen“ Sturmschaden

Wie wäre es, wenn ich ein zweites Gutachten einholen würde -
oder einzelne Kostenvoranschläge - oder wäre die Einschaltung
der
Rechtschutzversicherung angesagt?

Wenn das Gutachten tatsächlich falsch wäre, könnte man alles mögliche machen, das scheint mir hier aber nicht der Fall zu sein.

Grüße, M