Gutachten MDK

Hallo www,ler
Meine Krankenkasse hat beim MDK ein Gutachten machen lassen ob ich Arbeitsfähig bin oder nicht.Dieser hat mich natürlich als voll Arbeitsfähig eingestuft. Ich selber war aber gar nicht beim MDK zur Untersuchung!!! Das Krankengeld wir ab 1.7. 07 Gestrichen!
Gibt es denn sowas das der MDK ohne mich zu Sehen ein Gutachten Erstellen kann???
Gruß Bernd

Schon wieder ich :smile:

Ja, denn die haben ja sämtliche Arztbefunde usw.

Genau so geht es mir ja mit dem Amtsarzt (Arbeitsamt).

Was sagt den Dein Hausarzt dazu?

Hält er Dich weiterhin für arbeitsunfähig?

Wenn ja, dann schnellstmöglich zum Arbeitsamt und Dich da melden.

Hast Du einen Grad der Behinderung? Denn dann wäre da ein Rehaberater für Dich zuständig.

Gruß

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Schon wieder ich :smile:

Ja, denn die haben ja sämtliche Arztbefunde usw.

Genau so geht es mir ja mit dem Amtsarzt (Arbeitsamt).

Was sagt den Dein Hausarzt dazu?

Hält er Dich weiterhin für arbeitsunfähig?

Wenn ja, dann schnellstmöglich zum Arbeitsamt und Dich da
melden.

Hast Du einen Grad der Behinderung? Denn dann wäre da ein
Rehaberater für Dich zuständig.

Gruß

Ja mein Hausarzt hat erst am Monatag auf den Zettel fürs Krankengeld
AU nicht Absehbar Bescheinigt. Ich habe einen Behinderungsgrad von mageren 20. Ausserdem habe ich von meinem Psychotherapeuten ein Gutachten in dem Steht das eine Rückkehr an meinen alten Arbeitsplatz
praktisch ausgeschlossen sei.
Mit dem Arbeitsamt habe ich schon Kontakt aufgenommen.
Gruß Bernd

Hallo www,ler
Meine Krankenkasse hat beim MDK ein Gutachten machen lassen ob
ich Arbeitsfähig bin oder nicht.Dieser hat mich natürlich als
voll Arbeitsfähig eingestuft. Ich selber war aber gar nicht
beim MDK zur Untersuchung!!! Das Krankengeld wir ab 1.7. 07
Gestrichen!
Gibt es denn sowas das der MDK ohne mich zu Sehen ein
Gutachten Erstellen kann???
Gruß Bernd

Ja mein Hausarzt hat erst am Monatag auf den Zettel fürs
Krankengeld
AU nicht Absehbar Bescheinigt. Ich habe einen Behinderungsgrad
von mageren 20. Ausserdem habe ich von meinem
Psychotherapeuten ein Gutachten in dem Steht das eine Rückkehr
an meinen alten Arbeitsplatz
praktisch ausgeschlossen sei.
Mit dem Arbeitsamt habe ich schon Kontakt aufgenommen.
Gruß Bernd

Das mit dem Arbeitsamt ist sicherlich zur Absicherung gedacht. Doch für mich würde der erste Weg Widerspruch gegen dieses Gutachten sein. Wenn noch nicht eine ausreichende Begründung vorliegt (mit Hausarzt erarbeiten) dann erst mal zur Fristwahrung Widerspruch einlegen und Begründung nachreichen.