Ich habe einen Autounfall selbst verschuldet (Auffahrunfall). Wir haben eine Vollkasko- Versicherung mit 1000 € Selbstb. Der Gutachter wurde von der Versicherung beauftragt. Das Ergebnis: Auto ist Totalschaden und die Gutachtensumme überschreitet lediglich den Wiederbeschaffungswert des Autos um 200€. Jetzt will uns die Versicherung nur noch 920€ überweisen. Der Gutachter hat einiges in seiner Auflistung geschrieben, was gar nicht kaputt ist, wie z. B. 2 Scheinwerfer, wobei nur bei einem die Halterung gebrochen ist. Dieser Scheinwerfer kostet schon alleine 200 €.
Meine Frage wie können wir da vorgehen? Selber einen Gutachter beauftragen oder das vorhandene Gutachten anfechten?
Hallo,
anfechten kann man natürlich, man sollte sich nur vorher vergewissern, wer wofür die Kosten zu tragen hat, denn auch ein Gegengutachten gibt es ja nicht umsonst.
Falls es sich um einen Gutachter handelt, der von der Versicherung beauftragt ist, dann würde ich den Sachverhalt direkt mit der Versicherung klären. Kann ja nicht sein, dass es so ausgelegt wird bzw. der Schaden fiktiv erhöht wird, dass die Versicherung gut weg kommt. Hier geht’s schließlich um den Kunden und seinen Schaden.
Also erst mal mit der Versicherung sprechen und ggf. ein Gegengutachten anstreben.
Gruß aus Berlin
Alexander Haid
Versicherungsmakler
Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Werden uns schnellstens mit unserer Versicherung in Verbindung setzen und ggf. einen Gutachter beauftragen.
Gibt es für das Gespräch mit der Versicherung irgendwelche Dinge, die wir beachten sollten (z. B. evtl. einen Anwalt einschalten zu wollen, wenn man nicht zu einer vernünftigen Lösung kommt)?
Bis dahin, schöne Grüsse
P. Lefevre
Hallo nochmal,
meiner Erfahrung nach - ich bin zudem Diplonat! - hilft es wenig, gleich auf den Putz zu hauen. Vielmehr würde ich beim ersten Scheitern eines Versuchs nochmal an anderer Stelle einen weiteren Versuch starten (bei einem Kollegen des jeweiligen Sachbearbeiters oder dessen Chef). Das könnte eher/schneller zum Ziel führen.
Wenn das nicht hilft, dann kann man immer noch mit der Anwalts-Drohung arbeiten.
Gruß
Alexander Haid
Hallo blacklady (netter Name-stimmt der?),
natürlich kannst Du das Gutachten anfechten und in Widerspruch gehen. Du mußt nur mal rechnen, ob sich der Aufwand lohnt. So ein Gutachten kostet je nach Aufwand zwischen 300-500 Eus. Wenn Du für die 920 Euro tatsächlich so ein Auto bekommst, dann mußt Du Dich ja nicht streiten. Wenn es aber um ein paar tausend Euro geht, dann würde ich Dir empfehlen, Dich mit Deinen Vers.betreuer/Vermittler in Verbindung zusetzen. Wenn der nix Zustande bringt und Du eine Rechtschutzver. hast, geh zu einen RA-da hilft manchmal schon ein Schreiben…u./o. geh zum TÜV-Dekra und lass Dir auf eigenes Risiko und Kosten ein Gutachten erstellen.
Ich wünsche Dir trotzdem ein Frohes Fest
Hallo Wolfgang,
danke für deine schnelle Antwort…
Lach… der Name stimmt nicht mehr ganz…bin jetzt blond und leider schon etwas älter geworden
Leider geht es bei dem Auto doch um ein paar Tausend Euronen. Mir hat jemand geraten, dass wir uns erst mit der Versicherung in Verbindung setzen sollen und wenn das nichts bringt, ein Gegengutachten machen lassen sollen.
Ist richtig ärgerlich, zumal man daran fühlen kann, dass der Gutachter im Sinne der Versicherung handelt.
Eine Rechtschutz-Versicherung haben wir, werden wohl auch den Weg zum Anwalt gehen müssen.
Schöne Grüsse und frohe Weihnachten
Pascale L.
Pascale,
es ist immer vorteilhafter mit den Gesellschaften zu sprechen. Versuchen Sie im Gespräch locker und freundlich zu bleiben. Die Schadenabteilung hat am Tag zig solcher Gespräche-mit dem Ziel natürlich ihre Interessen durchzusetzen. Wenn sich der Sachbearbeiter „ochsig“ anstellt, verlange den Abt.Ltr. und weiße den auf die eigenartig geringe Differenz von 200 Eus hin was schon sehr auffällig ist-mit dem Hinweiß, dass Du Morgen mal zur Dekra gehst und das Gutachten von dem von der Gesellschaft bestellten Gutachter prüfen läßt.
Hoffe für Dich, dass das eine Gesellschaft ist, die kundenfreundlich ist.
Viel Erfolg.
hallo,
hab folgendes im internet im verkehrslexikon gefunden vielleicht hilft das weiter
Der für Geschädigte trägt die Beweislast für die Höhe des von ihm geltend gemachten Schadens. Solange es sich nicht um einen reinen Kleinschaden bis etwa 500,00 bis 700,00 € handelt (zu dessen Nachweis auch ein Werkstatt-Kostenanschlag ausreicht), darf der Geschädigte einen Sachverständigen mit der Ermittlung der Schadenshöhe beauftragten.
Dieses Recht steht ihm - solange er mit dem Schädiger oder dessen Versicherung nichts Abweichendes vereinbart hat - auch dann zu, wenn seitens der Versicherung ein Sachverständiger hinzugezogen wird.
Die Kosten des vom schuldlosen Schädiger beauftragten Sachverständigen muss der Schädiger bzw. sein Haftpflichtversicherer tragen.
Im Verhältnis zur eigenen (Voll- oder Teilkasko-)Fahrzeugversicherung ist der Versicherungsnehmer allerdings nicht berechtigt, eigenmächtig einen Sachverständigen mit der Ermittlung der Schadenshöhe zu betrauen.
Ich kann nur aus meiner Postion als psychologischer Gutachter Reden, das Andere hier ist nicht mein Ding. Aber aus der Erfahrung aus meinem Bereich kann ich nur Folgendes sagen: Ein eigenes Gutachten kostet zum einen sehr viel Geld und bringt meist auch nicht viel mehr. Dazu wird ein solch selbst initiiertes Gutachten meistens als Gefälligleitsgutachten abgewertet. Daher lieber vom Gericht einen Obergutachter vorschlagen, bei dem man selbst ein Votschlagrecht hat. Oder aber eine Gegengutachten dem Gericht vorschlagen mit der Möglichkeit des Vorschlages eines eigenen Kandidaten. Durch die Bestellung per Gericht wird dieser, dann zur „Neutralität geadelt“,
Obwohl das vielleicht alles ein Witz sollte hat, hat man doch eine Reihe hervoragender Kenner der Materie im Auge habe, die entsprechemde Gutachten übehaupt schreiben könne.Für uns psychologische Pscytotherpeuten ist dies oft einfach uninteressant wegen des Aufwandes und der Störungen der Praxisabläufe. Aber wegen der immer weiteren Absenkun unser Zeiten, die wir überhaupt noch bezahlt werden,
müssen wir und übel oder nicht neunen Verhältnissen anpassen.
Soviel wie ich im Moment kann. Morgen muss ich mir einen grüßen Tumor rausoperieren lassen. Dann endet meine Hilfe hier erst einmal für einige Zeit.
Drückt mir die Daumen. dass ich bald wieder mit Euch und für Euch da sein kann.
Dipl.-Psych. Thomas Hümerfsizj
Hallo,
ich bin mir nicht sicher, ob ich die Frage verstanden habe. Bei einem Totalschaden ist die Entschädigung Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert und auch bei Reparatur ist das die Begrenzung bei der Entschädigung.
Damit gibt es zwei Stellschrauben: Wiederbeschaffungswert (höherer Wiederbeschaffungswert -> höhere Entschädigung) und Restwert (niedrigerer Restwert -> höhere Entschädigung).
Ansonsten gibt es bei Meinungsverschiedenheiten die Möglichkeit des Sachverständigenverfahrens. Das gibt es aber nicht kostenlos. Dabei benennt man einen „eigenen“ Gutachter, der sich mit dem Versicherungsgutachter einigen soll. Klappt das nicht, braucht´s einen Dritten. Die anfallenden Kosten werden im Verhältnis Obsiegen/Unterliegen verteilt.
Viele Grüße
Andreas
hallo blacklady_40,
sorry kann dir wirklich nicht weiter helfen. zumindest wie du es dir vorstellst. mein rat: nimm das geld von der versicherung und vergiß den vorfall. alles andere ist viel zu kostenaufwendig und mühevoll für dich, ohne, dass im vorraus etwas besseres zugesagt werden kann. selbstverständlich steht es jedem frei einen gutachter seiner wahl zu beauftragen. jedoch, so ein gutachter kostet bis zu 2.000,-€ den man selbst bezahlen muß. auch das anfechten ist in der regel sinnlos. viel mühe ohne einen wahrscheinlich wirklichen erfolg.
sorry, wenn mein rat so ausfällt.
gruß
orovivo
Ich kann nur aus meiner Postion als psychologischer Gutachter
Reden, das Andere hier ist nicht mein Ding. Aber aus der
Erfahrung aus meinem Bereich kann ich nur Folgendes sagen: Ein
eigenes Gutachten kostet zum einen sehr viel Geld und bringt
meist auch nicht viel mehr. Dazu wird ein solch selbst
initiiertes Gutachten meistens als Gefälligleitsgutachten
abgewertet. Daher lieber vom Gericht einen Obergutachter
vorschlagen, bei dem man selbst ein Votschlagrecht hat. Oder
aber eine Gegengutachten dem Gericht vorschlagen mit der
Möglichkeit des Vorschlages eines eigenen Kandidaten. Durch
die Bestellung per Gericht wird dieser, dann zur „Neutralität
geadelt“,
Obwohl das vielleicht alles ein Witz sollte hat, hat man doch
eine Reihe hervoragender Kenner der Materie im Auge habe, die
entsprechemde Gutachten übehaupt schreiben könne.Für uns
psychologische Pscytotherpeuten ist dies oft einfach
uninteressant wegen des Aufwandes und der Störungen der
Praxisabläufe. Aber wegen der immer weiteren Absenkun unser
Zeiten, die wir überhaupt noch bezahlt werden,
müssen wir und übel oder nicht neunen Verhältnissen anpassen.Soviel wie ich im Moment kann. Morgen muss ich mir einen
grüßen Tumor rausoperieren lassen. Dann endet meine Hilfe
hier erst einmal für einige Zeit.Drückt mir die Daumen. dass ich bald wieder mit Euch und für
Euch da sein kann.Dipl.-Psych. Thomas Hümerfsizj
Hallo,
vielen Dank für die Antwort…
Ich habe von einigen den Rat erhalten, mich mit der Versicherung noch einmal in Verbindung zu setzen, das habe ich heute gemacht…
Ich habe mich mit ihnen einigen können, dass sie die Reparatur bis zum Wiederbeschaffungswert des Autos übernehmen.
Ich wünsche viel Glück und Kraft für das Gelingen der Operation. Gute Besserung und trotz Allem eine schöne Weihnacht und guten Rutsch ins Jahr 2011.
Viele Grüsse und bis bald
Pascale Lefevre
Hallo,
sorry da bin ich überfragt
Nun ja, das hört sich unbedingt an, als wenn das GA falsch wäre… im Streitfall gibt es das sog. „Sachverständigenverfahren“, d. h. VR und Vers-Nehmer bennen einen SV, die sich dann einigen.
Grüße, M
War im Winterurlaub. Der Wiederbeschaffungswert des Wagens wurde also letztendlich auf 1.920 EUR festgestellt, der Schaden auf 2.120 EUR?
Eine Anfechtung eines Gutachtens würde ich n icht ohne Anwalt machen. Ob das den Aufwand lohnt, sei mal dahingestellt.
Moin und ein frohes neues Jahr.
Sorry, aber hier kann ich nicht weiterhelfen, Baufi, Altersvorsorge und Geldanlage sind meine Spezialgebiete, Kfz-versicherungen gehören leider nicht dazu.
Gruss
norman
Du kannst einen eigenen Gutachter einschalten, solltest aber klären wer die Kosten dafür übernimmet.
Ein kaputter Scheinwerfer läßt sich aber nicht unbedigt reparieren. Hier leigt dann wohl wirklich ein Totalschaden vor.
Mfg febud
Also das Gutachten liegt dann bei 1920€ - 1000SB=
920€ was ihnen die Versicherung zahlt.
Und nun wollen Sie einen Scheinwerfer noch mit in den Abzug bringen den er zuviel aufgeschrieben hat mit 200€.
Dann bekommen Sie doch nur noch 720€ oder verstehe ich da was nicht.