Guten Tag,
am 16.11.09 ist mein Peugeot 207, BJ 2006 verunfallt.
Er hat einen Totalschaden.
Laut Gutachter hat er einen Wiederbeschaffungswert von 5000€ und einen Restwert von 2000€.
Der Wiederbeschaffungswert bei einem Händler liegt aber bei rund 9500€. Vor zwei Wochen wollte ich den Wagen verkaufen und die Händler hatten mir alle einen Kaufpreis um die 7500€ geboten.- Also Händlereinkaufspreis. Lt. Schwacke liegt er irgendwo bei 6500€.
Was kann ich jetzt tun um das Gutachten anzufechten??
Hallo,
Was kann ich jetzt tun um das Gutachten anzufechten??
Einen weiteren (bzw. eigenen?) Gutachter beauftragen. Selbst wenn Du die Kosten selber tragen musst, wenn Du sicher bist, dass der Wagen deutlich mehr wert ist, dann sollte sich das lohnen.
Wenn es sich nicht gerade um die einfachste Grundausstattung mit dem kleinsten Motor handelt, kommt auch mir der Betrag sehr gering vor.
Beste Grüße
Guido
hallo nicebaby,
ich versteh das noch nicht alles.
- wer hat den unfall verursacht? du oder ein anderer?
- die bedeutung der begriffe wiederbeschffung und restwert sind dir bekannt?
- haben die händler deinen wagen gesehen und wissen die das das ein nicht instandgesetzer unfallwagen ist?
- und was heist total schaden? hat der gutachter einen wirtschaftlichtn totalschaden festgestellt?
und nur zur info: schwacke ist nicht relevant. es ist ne richtung aber keine angabe für nen händlereinkauf. kein händler kalkuliert den einkaufspreis nach schwacke.
würd mich freuen wenn du zurück schreibst.
lg cassandrabra