eigentlich habe ich erwartet, dass man mir im Medizin-Bereich eher Auskunft geben kann. Nachdem dort keine Antworten kamen, versuche ich es dann doch noch mal hier:
Kann hier jemand berichten, wie ein Gutachten für die private
Unfallversicherung bezüglich eines Wirbelsäulenschadens aussieht? Was
für Untersuchungen gibt es und wie sieht das Gutachten hinterher aus?
Gibt es Internetadressen, wo solche Gutachten bzw. Beispiele
veröffentlicht wurden?
Wonach werden die Invaliditätsgrade bemessen? Gibt es sowas ähnliches
wie die Gliedertaxe. Z.B. Verlust der Bandscheibe, X %, Versteifung
über mehrere Wirbel, x %
Schmerzen werden gar nicht mit einbezogen, weil nicht messbar? Sowas
habe ich irgendwo mal gelesen.
Der Verunfallte kann eine Menge machen. Arbeiten und Sport. Arbeiten
aber nur, wenn laufend zwischen stehenden und sitzenden
Arbeitspositionen gewechselt wird. Sportmässig wurde das alte Hobby
komplett aufgegeben und durch Gymnastik ersetzt. Wenn man sieht, was
möglich ist, hört sich das vielleicht ganz gut an. Aber im Vergleich
zu früher bedeutet der Unfall eine starke Einschränkung und Minderung
der Lebensqualität. Wird sowas mit einbezogen oder ist das dann
persönliches Pech?
Kann hier jemand berichten…
Gibt es Internetadressen, wo solche Gutachten bzw. Beispiele
veröffentlicht wurden?
glaub ich kaum dass sowas veröffnetlicht wird. die unfallversicherung beauftragt einen oder mehrere ärzte, welche dann einen fragebogen ausfüllen bzw. eine eigene stellungnahme zum schaden abgeben. mehr kann man nicht verallgemeinern, da der umfang vom schaden, der schadenhöhe und dem versicherer abhängen. im zweifelsfall halt beim versicherer nachfragen. das ist am einfachsten!
Wonach werden die Invaliditätsgrade bemessen? Gibt es sowas ähnliches
wie die Gliedertaxe. Z.B. Verlust der Bandscheibe, X %, Versteifung
über mehrere Wirbel, x %
ja, und die heißt sogar auch so.
schau mal in deinen bedingungen nach.
Schmerzen werden gar nicht mit einbezogen, weil nicht messbar?
Sowas habe ich irgendwo mal gelesen.
korrekt, es wird nur gemäß dem versicherungsvertrag eine leistung erbracht (in dem fall wahrscheinlich aus dem bereich invalidität).
Der Verunfallte kann eine Menge machen…Minderung
der Lebensqualität. Wird sowas mit einbezogen oder ist das
dann persönliches Pech?
schön und gut dass der jenige einige aktivitäten machen kann. diese haben auf die höhe der leistung allerdings keinen einfluß.
der ärzt stellt den grad der invalidität fest. die versicherung zahlt entsprechend dem versicherungsvertrag. fertig!
sachen wie verlust der lebensqualität, schmerzensgeld, o.ä. müssen in die invaliditätsversicherungssumme einkalkuliert werden!
Wonach werden die Invaliditätsgrade bemessen? Gibt es sowas ähnliches
wie die Gliedertaxe. Z.B. Verlust der Bandscheibe, X %, Versteifung
über mehrere Wirbel, x %
ja, und die heißt sogar auch so.
schau mal in deinen bedingungen nach.
Hallo,
ja, die Gliedertaxe kenne ich. Die findet aber bei der Wirbelsäule keine Anwendung. Da geht es nur um Bein ab, Arm ab, Bein eingeschränkt ab Knie usw. Irgendwo muss aber doch auch stehen: Versteifung x Wirbel = x %, Bewegungseinschränkun=x%. Sowas steht aber nicht im Vertrag. Aber wahrschienlich werden doch die Gutachter irgendwelche Anhaltspunkte haben.
Und in den Texten zur PUV steht drin, dass die Entschädigung auch für Einbußen bei der Lebensqualität einspringen soll. Aber auch dafür muss es doch eine Messlatte geben. Wie ist denn da der Maßstab gesetzt? Wer definiert denn Lebensqualität, was ist, wenn mein Leben sich nach dem Unfall völlig verändert hat (wenn ich mich komplett umstellen musste). Für mich ist die Lebensqualität total gemindert. Jemand der gerne nur an Geräten trainiert, ist vielleicht total zufrieden. Versuch mal einen begeisterten Marathon-Läufer zu sagen, dass er ab morgen nur noch Schach spielen darf. Das ist für den doch ein Einbruch bzgl. SEINER Lebensqualität. Derjenige, der eh nur Schach gespielt hat, den juckt es gar nicht. Wie wird da verfahren, ist das völlig egal?
Hallo Monroe,
es gibt nicht nur Ärzte der Versicherungsseite sondern auch deine eigenen (Gutachter)! Und wenn das nicht reicht, entscheiden in letzter Konsequenz deutsche Gerichte!
Gruß cooler
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]