Hey,
hatte ja bereits berichtet, dass ich einen gebrauchten Ka gekauft habe und sich hinterher rausstellte, dass der Wagen vermutlich einen Unfall hatte.
Das Gutachten liegt nun vor, Stoßstange verzogen und Rücklicht defekt, also nix dramatisches, alles andere ist in Ordnung.
Der Verkäufer stellt sich allerdings quer, meinte, ich solle den Wagen zu ihm bringen und er würde zu seiner Werkstatt gehen… ich meine hallo? Ich hatte ja wohl schon genug Ärger und Zeitaufwand und dann soll ich den Wagen zu irgendso einer Werkstatt bringen wo ich nicht mal weiß wie die ist?!
Mein Gutachter meinte auch, dass er das nicht darf, da es MEIN Auto ist. Er hat gesagt, ich könne den Wagen abholen und auch fahren, da das Gutachten ja jetzt abgeschlossen ist und die Beweise vorliegen.
Nun meine Frage: Was ist denn, wenn ich mit dem Auto fahre und der Verkäufer irgendwann meint, er möchte von einem anderen Gutachter ein Gutachten anfertigen lassen. Geht das??? Laut meinem Gutachter hat er da keinen Anspruch drauf. Meinem Rechtsempfinden zu folge denke ich genauso, da das Auto ja nun für mich schon seit ner Woche nicht fahrbereit war.
Kann der Verkäufer dann im Nachhinein sagen, dass er für den Schaden nicht aufkommt, da er sich mit dem Gutachten nicht zufrieden gibt?
Bitte um rechtlichen Beistand…
Das Gutachten liegt nun vor, Stoßstange verzogen und Rücklicht
defekt, also nix dramatisches, alles andere ist in Ordnung.
Der Verkäufer stellt sich allerdings quer, meinte, ich solle
den Wagen zu ihm bringen und er würde zu seiner Werkstatt
gehen… ich meine hallo?
Meine ich auch. Welche Werkstatt wird es schaffen, einen als „unfallfrei“ verkauften Unfallwagen in den vertraglich garantierten Zustand zu bringen? Das geht natürlich nicht.
Unfallwagen bleibt Unfallwagen, ob repariert oder nicht.
Du solltest Minderung (des Kaufpreises) oder Wandelung verlangen.
Ich hatte ja wohl schon genug Ärger
und Zeitaufwand und dann soll ich den Wagen zu irgendso einer
Werkstatt bringen wo ich nicht mal weiß wie die ist?!
Hmm, Dein Auto hat Mängel. Erstmal, dass er nicht unfallfrei ist.
Zweitens, dass dieser Unfallschaden noch nicht (vollständig) repariert ist.
Der erste Mangel ist nicht zu ändern, s.o. Hier kommen also nur Wandelung/Minderung in Frage.
Der zweite Mangel ist reparierbar. Du musst dem Verkäufer die Gelegenheit geben, diesen Mangel zu beheben.
Das es ein Unfallwagen bleibt ist mir klar. Aber es ist doch MEIN Zeit-und Spritaufwand wenn ich den Wagen dahin bringen muss. Und dann noch nicht mal weiß, ob der Schaden VERNÜNFTIG behoben wird.
Ich verlange auch nur, dass er das Geld, was der Spaß kostet, eben vom Kaufpreis erstattet. Dann hat er doch keinerlei Recht darauf, eine Werkstatt auszusuchen, oder?
Hallo!
Bitte um rechtlichen Beistand…
Den darf es hier in der Form aber nicht geben, daher schau dich mal
in einem Rechtebrett um und lese die vorgeschaltete Anleitung!
Gruß
Stefan
PS: Da kann dir geholfen werden