Hallo,
ich bin Bauherr eines leider qualitativ sehr minderwertigen Bauwerks und habe jetzt eine Frage hinsichtlich Gutachten.
Ich habe unmittelbar nach Fertigstellung des Bauwerks privat ein Gutachten bei einem amtlich anerkannten und vereidigten Sachverständigen in Auftrag gegeben. Das Gutachten fällt verheerend aus, diesem zu Folge muß abgerissen und neu gebaut werden.
Dieses Gutachten erkennt die Gegenseite - sagen wir der Bauträger - (natürlich) nicht an und hat ein Gegengutachten in Auftrag gegeben, wobei beide Seiten als Auftraggeber für den Gutachter definiert wurden und sich auch beide Seiten verpflichteten, das Ergebnis dieses Gutachtens anzuerkennen. Dumm (für die) und gut (für mich) ist, daß das Gegengutachten das Erstgutachten im Wesentlichen bestätigt.
Trotzdem weigert sich die Gegenseite - leider bisher relativ erfolgreich - die Verantwortung zu übernehmen.
Nun würde ich gerne Teile des/der Gutachten verwenden und weitergeben.
Jetzt meine Frage: hat der Gutachter ein Urheberrecht auf sein Gutachten oder darf ich beliebig aus dem Gutachten zitieren? Wie erwähnt, ich bin sowohl für das Erst- als auch für das Zweitgutachten Auftraggeber. „Gehört“ mir somit als Auftraggeber an den Gutachter das Gutachten? Darf ich es beliebig verwenden?
Danke im Voraus, Gruß aus München,
Stefan