Hallo zusammen,
A hatte vor zehn Monaten einen Autounfall.
Seitdem ist der kleine Finger der rechten Hand im Fingergrundgelenk versteift. A ist Rechtshänder! Lt. dem Unfallchirurg von A wird das dauerhaft so bleiben und dieser teilte das auch der UV von A mit und dass man das sofort überprüfen könnte.
Wenn A den kleinen Finger bewegt, belastet, schmerzt es noch. Diese Schmerzen sollen lt. dem Unfallchirurgen auch irgendwann weggehen. Das könnte gut und gerne ein Jahr u. U. auch länger dauern!
Nach Bewegung des kleinen Fingers fühlt sich der kleine Finger noch steifer an und schmertz noch mehr.
Die private UV von A hat ein Gutachten in Auftrag gegeben. Der beauftragte Chirurg soll den kleinen Finger überprüfen und der Versicherung den Grad der Invalidität mitteilen.
Gilt für diese Überprüfung, für dieses Gutachten rein die objektive Untersuchung? Also, wenn der kleine Finger unter den und den Umständen das und das nicht kann oder eben noch kann, wenn der kleine Finger diese Bewegung aufgrund der Versteifung schafft oder nicht schafft…, dann bekommt A x Prozente!?
Oder spielt für das Gutachten auch das subjektive Empfinden von A eine Rolle?
1.) Wie siehts z. B. mit den Schmerzen aus? Stellen die alleine einen Grad der Invalidität dar, für den die UV bezahlt oder ist das konkret eine Sache, die nicht messbar ist und somit nicht berücksichtigt werden kann?
2.) Wie sieht es damit aus, dass der kleine Finger nach Bewegungen, Belastungen immer mehr schmerzt und noch steifer ist, als vorher schon? Zumindest fühlt sichs so an!
3.) Was sollte A dem Gutachter sagen oder eben auch nicht sagen? Die Versteifung ist für einen Chirurgen offensichtlich und der Unfallchirurg von A hatte ja bereits die dauerhafte Versteifung angekündigt!
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße
DU