Gutachten UV! Subjektiv? Worauf kommts an?

Hallo zusammen,

A hatte vor zehn Monaten einen Autounfall.

Seitdem ist der kleine Finger der rechten Hand im Fingergrundgelenk versteift. A ist Rechtshänder! Lt. dem Unfallchirurg von A wird das dauerhaft so bleiben und dieser teilte das auch der UV von A mit und dass man das sofort überprüfen könnte.

Wenn A den kleinen Finger bewegt, belastet, schmerzt es noch. Diese Schmerzen sollen lt. dem Unfallchirurgen auch irgendwann weggehen. Das könnte gut und gerne ein Jahr u. U. auch länger dauern!

Nach Bewegung des kleinen Fingers fühlt sich der kleine Finger noch steifer an und schmertz noch mehr.

Die private UV von A hat ein Gutachten in Auftrag gegeben. Der beauftragte Chirurg soll den kleinen Finger überprüfen und der Versicherung den Grad der Invalidität mitteilen.

Gilt für diese Überprüfung, für dieses Gutachten rein die objektive Untersuchung? Also, wenn der kleine Finger unter den und den Umständen das und das nicht kann oder eben noch kann, wenn der kleine Finger diese Bewegung aufgrund der Versteifung schafft oder nicht schafft…, dann bekommt A x Prozente!?

Oder spielt für das Gutachten auch das subjektive Empfinden von A eine Rolle?

1.) Wie siehts z. B. mit den Schmerzen aus? Stellen die alleine einen Grad der Invalidität dar, für den die UV bezahlt oder ist das konkret eine Sache, die nicht messbar ist und somit nicht berücksichtigt werden kann?

2.) Wie sieht es damit aus, dass der kleine Finger nach Bewegungen, Belastungen immer mehr schmerzt und noch steifer ist, als vorher schon? Zumindest fühlt sichs so an!

3.) Was sollte A dem Gutachter sagen oder eben auch nicht sagen? Die Versteifung ist für einen Chirurgen offensichtlich und der Unfallchirurg von A hatte ja bereits die dauerhafte Versteifung angekündigt!

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

DU

Hallo,

Bei einer Invalidität wird immer der verbleibende Schaden gemessen.
Dies kann man in der Regel erst nach ein paar Monaten, bzw. nach Beendigung der Behandlung erkennen.

Mit Schmerzen während einer Behandlung hat dies nichts zu tun.

Also sollte man das Behandlungende und auch das Gutachten abwarten.

Gruß Merger

Die Behandlung durch den Unfallchirurgen von A ist beendet.

Auch hat wochenlanges Physiotrainings nichts gebracht!

Hallo,

Seitdem ist der kleine Finger der rechten Hand im Fingergrundgelenk versteift. A ist Rechtshänder! Lt. dem Unfallchirurg von A wird das dauerhaft so bleiben und dieser teilte das auch der UV von A mit und dass man das sofort überprüfen könnte.
Wenn A den kleinen Finger bewegt, belastet, schmerzt es noch.

Also der Finger wird von jemand/etwas anderem bewegt? Dann ist er ja nicht steif? Oder ist nur die Bewegung der Hand gemeint?

Diese Schmerzen sollen lt. dem Unfallchirurgen auch irgendwann weggehen. Das könnte gut und gerne ein Jahr u. U. auch länger dauern!

Na das ist doch eine konkrete Aussage. Das wird der Gutachter der Versicherung sehr wahrscheinlich aufgreifen.

Nach Bewegung des kleinen Fingers fühlt sich der kleine Finger noch steifer an und schmertz noch mehr.

Also wenn er noch steifer ist, bedeutet das, dass er vorher nicht ganz so steif war, womit „nur“ eine Teilbeeinträchtigung vorliegen dürfte.

Die private UV von A hat ein Gutachten in Auftrag gegeben. Der beauftragte Chirurg soll den kleinen Finger überprüfen und der Versicherung den Grad der Invalidität mitteilen.
Gilt für diese Überprüfung, für dieses Gutachten rein die objektive Untersuchung? Also, wenn der kleine Finger unter den und den Umständen das und das nicht kann oder eben noch kann, wenn der kleine Finger diese Bewegung aufgrund der Versteifung schafft oder nicht schafft…, dann bekommt A x Prozente!?

Also ganz volkstümlich könnte man das so bezeichnen. Also wenn der Finger noch bewegt werden kann, dann liegt jedenfalls keine 100%ige Funktionsbeeinträchtigung vor.

Oder spielt für das Gutachten auch das subjektive Empfinden von A eine Rolle?

Na stell Dir mal vor, wie viele dann eine steifes Bein oder sonstwas empfinden würden. Die Schmerzen müssen schon weitgehend auf objektive Umstände zurückgeführt werden können.

1.) Wie siehts z. B. mit den Schmerzen aus? Stellen die alleine einen Grad der Invalidität dar, für den die UV bezahlt oder ist das konkret eine Sache, die nicht messbar ist und somit nicht berücksichtigt werden kann?

2.) Wie sieht es damit aus, dass der kleine Finger nach Bewegungen, Belastungen immer mehr schmerzt und noch steifer ist, als vorher schon? Zumindest fühlt sichs so an!

3.) Was sollte A dem Gutachter sagen oder eben auch nicht sagen? Die Versteifung ist für einen Chirurgen offensichtlich und der Unfallchirurg von A hatte ja bereits die dauerhafte Versteifung angekündigt!

Der Gutachter wird schon einen Katalog an Fragen und Untersuchungshandlungen haben, die er abarbeitet.
Daneben wäre auch mal spannend, was die Versicherungsbedingungen so sagen. Nicht das man sich hier den Kopf um Bruchteile von 5% von wieviel € eigentlich macht.
Und natürlich wird auch hier der Spruch gelten zwei Ärzte, drei Meinungen.

Grüße

Also der Finger wird von jemand/etwas anderem bewegt? Dann ist
er ja nicht steif? Oder ist nur die Bewegung der Hand gemeint?

End- und Mittelgelenk sind ja beweglich!

Das wird der Gutachter der Versicherung sehr wahrscheinlich aufgreifen.

Inwiefern?

Ein wenig Geduld wäre angebracht.

Einfach das Gutachten abwarten.

gruß Merger