Welche Art Gutachten kann ein Dipl. Psycholpge ohne Therapieausbildung eigentlich erstellen? Ich meine jetzt rechtlich.
Wenn er z.B. mit einem auf Test Dislexie testet, muß der befund dann noch durch einen arzt „abgesegnet“ werden?
Welche Gutachten von Diplompsychologen bedürfen überhaupt einer „Absegnung“ durch Ärtze (Psychiater)?
so weit ich weiß, kann ein Diplom-Psychologe im Rahmen seiner Kenntnisse ein Gutachten verfassen und braucht dazu keineswegs die „Absegnung“ eines Arztes. Dies gilt auch für Gutachten im klinischen Bereich, auch für Gutachten mit Diagnosestellung.
Dazu 2 Erläuterungen:
„im Rahmen seiner Kenntnisse“: Ich halte es für unseriös, wenn ein Psychologe ein Gutachten in einem Bereich schreiben würde, auf den er sich nicht spezialisiert hat. Beispiel: Ein Wahrnehmungspsychologe schreibt ein rechtspsychologisches Gutachten.
„Absegnung“ eines Arztes: Ärzte sind nicht per se die besseren Gutachter. Es ist durchaus möglich, daß ein Psychologe ein fundierteres und zutreffenderes Gutachten schreibt als ein Arzt (so wie es auch umgekehrt möglich ist). Über die Güte kann man immer nur im Einzelfall entscheiden.
Welche Art Gutachten kann ein Dipl. Psycholpge ohne
Therapieausbildung eigentlich erstellen? Ich meine jetzt
rechtlich.
Wenn er z.B. mit einem auf Test Dislexie testet, muß der
befund dann noch durch einen arzt „abgesegnet“ werden?
Welche Gutachten von Diplompsychologen bedürfen überhaupt
einer „Absegnung“ durch Ärtze (Psychiater)?
die Frage ist - rechtlich gesehen - falsch gestellt, weil natürlich ein Diplompsychologe Gutachten erstellen darf. Man muss fragen, was die Gerichte anerkennen. Und hier besteht in einigen Fragen eine Diskrepanz zwischen dem Wortlaut des Gesetzestextes und der realen Praxis.
Es gibt Gesetzesstellen, in denen ausdrücklich nur psychiatrische Gutachten als zulassungswürdig aufgeführt sind. Gleichwohl aber wird in der Praxis - zu Recht! - wahlweise auch einmal (manchmal auch regelmäßig) ein Psychologie genommen. Streng genommen ist das eine Gesetzeslücke, denn meines Wissens existiert hierzu keine Rechtsprechung, die diese Praxis legitimiert. Es wäre also möglich, ein so zustandegekommenes Urteil anzufechten. Das ist aber soviel ich weiß noch nie vorgekommen, wohl weil man es - wieder zu Recht - als nicht erfolgreich einstufen würde.
Allerdings ist das schon etwas merkwürdig, denn manche Anwälte verdienen ja an Prozessverlängerungen, die das Urteil substantiell gar nicht verändern, trotzdem gut.
Welche Art Gutachten kann ein Dipl. Psycholpge ohne
Therapieausbildung eigentlich erstellen? Ich meine jetzt
rechtlich.
„Kann“, „darf“, „wird von wem anerkannt?“ gilt es zu unterscheiden. Dann gibt es die Varianten „eigenverantwortliches“, „gemeinschaftliches“ Gutachten oder „Zusatzgutachten“ (z.B. als Bestandteil eines ärztlichen Hauptgutachtens). Überdies spielt es eine Rolle, aus welcher Position heraus (Amtseigenschaft, freiberuflich) der Psychologie das Gutachten erstellt.
Ein Kollege, der an einer gemeindlichen oder caritativen Erziehungsberatungsstelle arbeitet, hat beispielsweise keine Schwierigkeiten mit der Anerkennung eines eigenverantwortlichen Gutachtens für ein Familiengericht. Ebensowenig ein Kollege in der Psychiatrie mit einem Zusatzgutachten zum psychiatrischen Hauptgutachten in einem Strafprozeß.
Also wie so oft in unserem Job: „Es kommt darauf an!“
Welche Art Gutachten kann ein Dipl. Psycholpge ohne
Therapieausbildung eigentlich erstellen? Ich meine jetzt
rechtlich.
Ein Psychologe ohne Therapieausbildung wird und kann kaum Gutachten im klinisch relevanten Bereich machen.
Ein Dipl-Psychologe mit Therapieausbildung kann grundsätzlich heutzutage ähnlich viel beurteilen wie ein ärztlicher Psychotherapeut.
Die Grenzen werden aber ganz schnell im PSYCHIATRISCHEN Bereich deutlich.
Da es sich bei den meisten beantragten Gutachten aber nun einmal um psychiatrische Gutachten handelt (Unterbringung, Vormundschaft, Pfegschaft, Straffähigkeit usw.), muss der Gutachter in desen Bereichen immer ein Facharzt für Psychiatrie sein.
Zur Zeit bestehen sogar deutliche Tendenzen, in Zukunft nur noch Psychiatern mit der Weiterbildung und Spezialisierung in FORENSISCHER PSYCHIATRIE die Gutachten in strafrechtlichen Fragen ausführen zu lassen. Mein bester Freund, der als Psychiater nur noch Gutachten macht, muss sich also demnächst noch weiter spezialisieren.
Gruß,
Branden
noch ein Zusatz, der speziell auf Deinen Fall der testpsychologisch fundierten Begutachtung paßt:
„Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) hält es nicht für zulässig, dass testpsychologische Verfahren von Ärzten angewandt werden, da diese nicht die hierfür erforderlichen Kenntnisse haben und sie dementsprechend oft in der Praxis fehlerhaft anwenden. […] dem Arzt [fehlen] die Grundlagen, um die Grenzen und die Widersprüchlichkeiten unterschiedlicher Tests zu erkennen und zu bewerten, da er nicht über die erforderlichen Kenntnisse von Grundlagen der Testkonstruktion, statistischen Kennwerten und der den Tests zugrundeliegenden unterschiedlichen psychologischen Theorien hat. […] Es entspricht auch nicht der lege artis, wenn der Psychologe die psychologischen Tests durchführt, dem Arzt aber die Interpretation der Rohwerte überlässt oder überlassen soll.“
(Quelle: http://www.bdp-verband.org/bdp/politik/010_sachverst…)
In dem von Dir genannten Fall kann der Auffassung des BDP zufolge nur ein Diplom-Psychologe den Ansprüchen des Patienten / Klienten auf qualifizierte Begutachtung gerecht werden.