Gutachter-Anwalt-Gespann zu hoher Streitwert

Hallo ich hatte letztes Jahr ein Sachschaden an meinem KFZ. Ich wollte die Angelegenheit über einen Gutachter abwickeln. Zunächst sollte ich mir ein Kostenvoranschlag von meiner Fachwerkstatt geben lassen. der KV betrug 3000€. Nachdem der Gutachter seine Fotos gemacht hat, hat mir einen Anwalt empfohlen und meinte das die beiden immer zusammenarbeiten. Ich Stimmte zu.
Als einige Wochen ins land gingen, erhielt ich das Gutachten mit einem kalkulierten Schaden von 6000€. Doppelt so hoch wie der KV.
Die Kosten für das Gutachten und den Anwalt, der nur das Gutachten an die gegnerische Versicherung weitergeleitet hat berechneten sich nun nach dem Streitwert von 6000€.

Nach 7 Monaten hat die gegnerische Verischerung einen weiteren Gutachter eingeschaltet. Dieser hat den (Lack-)Schaden wesentlich professioneller untersucht und stellte einen Schaden in höhe von ca 1000€ fest.

Am ende des Tages habe ich knappe 800€ von der Versicherung bekomme. Dieser Betrag deckt nichtmal meine Anwaltskosten und den Schaden habe ich immernoch.

Ist das so normal oder eine Masche vom Gutachter-Anwalt-Gespann?
Müssen die Kosten vom „falschen“ Gutachten meines Gutachters und die Anwaltskosten neu kalkuliert werden, so dass ich noch Geld zurück bekomme?
Hab ich einfach Pech gehabt?

Eine Rechtschutzversicherung hatte ich zu dem Zeitpunkt noch nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Steven

Hallo,
Gutachter der Versicherung geben gerne niedrige Gutachten an. Dies müßte man nun anfechten, da es ja offensichtlich zwei Gutachten gibt. Entweder durch einen
außergerichtlichen Vergleich oder vor Gericht selber

Streitwert von 6000€.

das bleibt auch dann der streitwert, wenn man weniger bekommt. denn das ist ja das, was man gefordert hat. lies mal: http://www.juraforum.de/lexikon/gebuehrenstreitwert
zitat: „Der Gebührenstreitwert entspricht in den Fällen der geltend gemachten Forderungen, in denen ein bezifferbarer Geldbetrag gefordert wird…“
man kann den streitwert allerdings später noch ändern, wenn die forderung angepasst wird. siehe http://www.123recht.net/Kann-man-den-Streitwert-noch…
ich habe aber keine ahnung, ob das auch außerhalb eines gerichtsprozesses möglich ist.

wenn man das geforderte auch haben will und der gegner nicht zahlen will, muss man halt klagen. und wenn man dem gegnerischen gutachter nicht traut, lässt man ihn einfach gar nicht ans fahrzeug.

oder war der erste gutachter gar kein neutraler, vereidigter sachverständiger?

Der erste Gutachter war ein neutraler KFZ-Sachverständiger. Der zweite hat den Lack sogar mit Mikroskop untersucht und reinigungsproben gemacht. Es kann doch aber nicht sein, dass ich über 1000€ Anwaltsgebühren zahle und nur 800€ bekomme. Ich werde nun vordern, dass der erste Gutachter dazu Stellung nimmt und erklärt wie sein Gutachten so hoch sein kann. Klagen wird für mich finanziell nicht möglich sein, da ich zu dem Zeitpunkt keine Rechtschutzversicherung hatte.

Hallo,

Hallo ich hatte letztes Jahr ein Sachschaden an meinem KFZ.
Ich wollte die Angelegenheit über einen Gutachter abwickeln.
Zunächst sollte ich mir ein Kostenvoranschlag von meiner
Fachwerkstatt geben lassen. der KV betrug 3000€. Nachdem der
Gutachter seine Fotos gemacht hat, hat mir einen Anwalt
empfohlen und meinte das die beiden immer zusammenarbeiten.

Ich frage mich, nach welchem Schema hast Du dir deinen Gutachter ausgesucht ?

Um solche hohen Differenzen zu umgehen, empfehle ich bei Kfz-Schäden Sachverständige vom Tüv oder von der Dekra auszuwählen.

Und wenn man einen Anwalt dazu nimmt, sollte man sich diesen selbst aussuchen.
z.B.: kann man hier auch mal den eigenen Kfz-Versicherer bzw. den Versicherungs-Vermittler befragen.

Hab ich einfach Pech gehabt?

Meiner Meinung wurde der falsche Weg eingeschlagen.

Meistens arbeiten die Kfz-Werkstätte mit Gutachter zusammen (meistens Tüv oder Dekra).
die Werkstatt kann auch erkennen ob überhaupt ein Gutachter erforderlich ist.
Schaden an die Kfz-Werkstatt abtreten. Diese setzt sich dann mit dem Versicherer in Verbindung und klärt mit diesem den Schaden ab.

Meistens ist dann auch kein eigener Anwalt erforderlich.

Sollte es danach Unstimmigkeiten geben, kann immer noch ein Anwalt eingeschaltet werden.

Gruß Merger

Hallo,

Hab ich einfach Pech gehabt?

Meiner Meinung wurde der falsche Weg eingeschlagen.

Und das bedeutet nun?

Meistens arbeiten die Kfz-Werkstätte mit Gutachter zusammen
(meistens Tüv oder Dekra).
die Werkstatt kann auch erkennen ob überhaupt ein Gutachter
erforderlich ist.
Schaden an die Kfz-Werkstatt abtreten. Diese setzt sich dann
mit dem Versicherer in Verbindung und klärt mit diesem den
Schaden ab.

Achso…

Meistens ist dann auch kein eigener Anwalt erforderlich.

Aha…

Sollte es danach Unstimmigkeiten geben, kann immer noch ein
Anwalt eingeschaltet werden.

ok…

Gruß Merger

Dass man sich günstiger hätte verhalten können, ist ja unstrittig. Aber die Frage war doch: „Hab ich einfach Pech gehabt??“. Und da kann ich jetzt Deine Position irgendwie nicht ausmachen. Komm doch mal aus der Deckung…

Greetz
Der Kater

Hallo!

Was ist der wesentliche Punkt an dem Sachverhalt? Aus welchen Gründen auch immer, wurde die Frage gerichtlich nicht geklärt, also ist bis dato auch alles freiwillig und niemand kann sich beschweren.

Wenn ein Gutachter auf 6.000,- EUR Schaden kommt und ein anderer auf 1.000,- EUR liegt es natürlich auf der Hand, dass möglicherweise einer der beiden gepfuscht hat…

Gruß
Tom

Hallo!

Also es ist trotzdem sinnvoll damit nochmal einen Anwalt zu befassen, eventuell einen anderen Anwalt, weil es bei so extrem eklatanten Unterschieden was einen Sachschaden anlangt natürlich schon auffällig ist…

Wenn man sowieso nicht klagen wil, dann sind die Möglichkeiten natürlich begrenzt, was man tun kann. Da muss man sich genau überlegen, wieviel Geld man noch riskieren will

Gruß
Tom