Gutachter Autounfall

Liebe/-r Experte/-in,
ich hatte mit meinem Auto einen Verkehrsunfall, wo die Schuldfrage noch nicht eindeutig geklärt ist. Die gegnerische Versicherung hatte einen Gutachter geschickt, der mein Auto und den Schaden bewertet hat.
Das Auto hatte einen Wiederbeschaffungswert von 5900 Euro (5756,10 Euro ohne Mwst.) und einen Restwert von 2690 Euro. Die Reparaturkosten betragen ca. 4125 Euro.
Es ist ein wirtschaftlicher Totalschaden!
Welche Summe erhalte ich, wenn ich das Fahrzeug behalte und selbst repariere?
Bekomme ich die Summe mit oder ohne Mwst.? Ich bin nicht selbstständig, sondern normaler Arbeiter!
Kann ich das Auto trotzdem reparieren lassen?
Lohnt es sich, einen eigenen unabhängigen Gutachter zu nehmen, da der 1. Gutachter von der gegnerischen Versicherung war. Wer bezahlt den neuen Gutachter?
Danke für die Antworten und Tips!
Mit freundlichen Grüßen
Udo

Hallo,

mir scheint, Sie haben schon alles falsch gemacht was man in so einem Fall falsch machen kann. Warum haben Sie einen Gutachter der Versicherung Ihren Wagen anschauen lassen. Es müsste doch schon der normale Menschenverstand beurteilen können, dass die „gegnerische Versicherung“ und deren Helfershelfer niemals auch „Ihre Berater“ sein können. Aber das ist wohl jetzt schon passiert. Dass Sie auch schon „versicherungsfreundlich“ falsch beraten wurden ist auch schon klar, denn wenn wir mal davon ausgehen, dass die Zahlen so sind wie sie sind, dann ist eben an Ihrem Fahrzeug noch keine wirtschaftlicher Totalschaden eingetreten. Dies ist nämlich erst dann der Fall, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert überschreiten und das ist hier eindeutig nicht der Fall. Sie können Ihr Fahrzeug auf jeden Fall ganz normal in einer Werkstatt reparieren lassen und die Versicherung muss dann die Rep.-Kosten incl. MwSt. bezahlen. Wenn Sie in Eigenregie reparieren wollen, geht das auch. Sie bekommen aber dann nur die „nachgewiesene MwSt.“ bezahlt, also z.B. für Ersatzteile ect. Also in dem Fall unbedingt alle Rechnungen einreichen. Noch besser einreichen lassen. Sie haben nämlich auch das Recht einen Anwalt Ihres Vertrauens mit der Abwicklung zu beauftragen, der Ihnen alle Unannehmlichkeiten abnimmt und der auch dafür sorgen wird, dass die netten Leute bei der Versicherung nicht weitere Abzockversuche bei Ihnen unternehmen. Wichtig: Sie sollten auf keinen Fall mit der Versicherung selbst in Kontakt treten, anrufen etc. alle Infos und Ratschläge die IhHnen von dort erteilt werden sind bestimmt nicht gut für Sie sondern nur für Ihre Gegner, die gegnerische Versicherung.

Zu Ihrem Verständis: Die Versicherung will folgendermassen abrechnen: Wiederbeschaffungswert ohne Mwst. = 5756,10 abzügl. Restwert 2690 macht 3066 € / die Versicherung würde als mindestens 4125 - 3066 = 1059 € zu Ihrem Nachteil einsparen.

Warum sind die Rep.-Kosten nur ca. 4125 - schon das ist nicht OK.

mfg

Walter Dettinger

Hallo Udo,
ich bin Sachverständiger für Dachdecker und Gerüstbau. Die gestellten Fragen kann nur ein Anwalt beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Gert

Sehr geehrter Udo,

die Fragen die Sie mir stellen sind für Juristen -bitte kontakieren Sie ggf. einen Anwalt oder auch die Rechtsberatung des ADAC bzw. der örtlichen Verbraucherschutzberatung.
Ebenso gibt es eine öffentliche Rechtsberatung in den Städten und Gemeinden.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben oder über Ihre Kfz Versicherung eine mit eingedeckt ist, sollten Sie dort vorfragen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen.
MfG
Falk Ambrasas

Ihr Anliegen liegt ausserhalb meines Fachgebietes

Gruss
Molnar