Gutachter bei Bagatellschaden

Angenommen, Person A fährt Person B ans Auto. Nun lässt Person B einen Gutachter kommen. Kosten Gutachter: ca. 300 Euro, Schaden (Lackschaden): ca. 175 Euro. Auto 13 Jahre.

Person A möchte den Schaden selbst bezahlen, ohne Versicherung.
Deshalb bezahlt A an B 300 Euro + 175 Euro.

Nun erfährt Person A, dass Versicherungen bei Bagatellschäden (vorallem bei knapp 200 Euro) niemals ein Gutachten bezahlen würden, den sie nicht selbst bestellt haben!
Person A hat auch keinen Gutachter verlangt. Person B hat diesen einfach verständigt.

Hätte Person A die Möglichkeit, wieder an das Geld zurück zu kommen, dass vom Gutachter? Oder würde hier gelten, dass Person A stillschweigend dem Gutachten zugestimmt hat, da diese das Geld dafür bezahlt hat?

Oder würde hier gelten, dass
Person A stillschweigend dem Gutachten zugestimmt hat, da
diese das Geld dafür bezahlt hat?

So würde ich das sehen. Ein kurzer Besuch in der betreuenden Agentur oder ein Anruf hätte vermutlich folgende Empfehlung erzeugt:
Schden dem VR melden, dieser bezahlt für den Schaden 175.- €, das Gutachten wegen Verletzung der Schadenminderungspflicht nicht.
Versicherungsnehmer kauft den Schaden anschliessend für 175.- € zurück.
Fall erledigt
Grußlos Keki

Nunja… so wie es aussieht is der Schaden ja schon bezahlt… da ist das Kind wahrscheinlich schon in den Brunnen gefallen… ansonsten gilt:

http://www.unfall-recht.de/pageID_1673046.html

Gruss HighQ