Gutachter bei Schimmel im Neubau

Hallo zusammen,

ich habe mal was gelesen, dass man, wenn man einen Gutachter zur Feststellung eines Schimmelaschadens an einem neu errichteten Haus sucht, nicht zwingend den billigsten heraussuchen muss. Auch wenn es nachweislich preiswertere gibt, kann sich der Verursacher des Schimmels nicht um die Kosten des Gutachtens drücken.
Ist da was dran?

Cheers - Micha

Hallo Micha,

das ist eine der Frage, die sich nur schwer pauschal beantworten lässt. Gutachter kann man bestellen, soviel und so teuer wie man lustig ist. Kritisch wird die Situation, wenn man die Kosten des Gutachtens auf dem Wege des Schadensersatzes vom Schadensverursacher erstattet haben möchte. Dennn dann trifft einen eine sog. „Schadensminderungspflicht“ diese ergibt sich aus § 254 BGB, sprich man darf den Schaden nicht künstlich in die Höhe treiben.

Bei Gutachtern ist das immer fraglich, da man sich nahezu immer auf das Argument der Qualität stützen kann. Auch muss man nicht Jahre damit zubringen den günstigsten Gutachter zu finden. Liegt der Preis des Gutachters jedoch über dem Durchschnitt gerichtlicher bestellter Gutachter - und Richter haben da relativ viel Erfahrung was ein Gutachten kostet und kosten darf - wird wohl nur der „angemessene“ Betrag erstattet werden, der Rest geht dann zu Lasten des Auftraggebers.

Je nachdem wofür das Gutachten nun dienen soll - Vorbereitung eines Prozesses oder außergerichtliche Streitklärung - sollte man da seinen Anwalt bzw. Gegenseite oder Mediator mit ins Boot holen und das mit denen besprechen. Auch hielte ich es für den Fall eines Gerichtsverfahrens nicht verkehrt einen Gutachter zu wählen, der vom zuständigen Gericht anerkannt ist und vielleicht schon mehrere gerichtliche Gutachten erstellt hat. Wobei man sich den Ärger bei einem bevorstehenden gerichtlichen Verfahren eigentlich sparen kann, da der Richter bei Streit über die Schimmelverursachung und dessen Umfang ohnehin einen Gutachter bestellen wird.

Viele Grüße
Bernhard