Gutachter erkennt Wildschaden nicht an !

Hallo,

vor ca. 10 tagen hatte mein Vater einen Verkehrsunfall / Wildschaden, ihm lief auf der Landstraße tagsüber ein Reh ins Auto. Der Schaden wurde von der Polizei aufgenommen.
Die Versicherung hat erst Tage später einen Gutachter vorbeigeschickt. Dieser hat den Schaden nicht als Wildschaden anerkannt (=Teilkasko) sondern will das als Vollkaskoschaden (Selbstbeteiligung, SF-Rabatt) abrechnen.

Der Wagen ist inzwischen schon repariert und kann nicht durch eine weiteren (unabhänigen) Gutachter begutachtet werden.

Was kann man tun? Die Polizeibeamten würden sicherlich bestätigen können, dass ein Wildschaden eindeutig vorlag. Den Gutachter fehlten u.a. die „Blutspritzer“ etc. Kein Wunder nach fast 10 Tagen!

Könnt ihr mir weiterhelfen?

Vielen Dank + Gruß

Michael

Hallo Michael,

wurde denn bei dem Unfall nicht der für dieses Gebiet zuständige Jagdpächter/Förster verständigt? Der bestätigt doch den Wildschaden und kümmert sich auch um das angefahrene Tier bzw ggfs dessen Beseitigung.

Uns ist im Februar ein großes Reh auf der Landstraße bei knapp Tempo 80 ca 1,5 m vors Auto gesprungen und wir haben es auch voll erwischt, zum Glück war das arme Tier gleich tot. (Deutlich erkennbar an den Innereien, die an den Resten der noch verbliebenen Stoßstange hingen…)

Da es sich um einen Mietwagen handelte, waren wir ohnehin gezwungen, die Polizei anzurufen. Die Beamten kamen erst gar nicht zur Unfallstelle, (es gab zum Glück keinen Personenschaden) die haben gleich den Jagdpächter informiert und der kam auch sofort zur Unfallstelle und hat uns die nötige Bescheinigung für die Versicherung ausgestellt und dann auch die Überreste des toten Rehs mitgenommen. Probleme mit der Abrechnung hatten wir wegen des Dienst-Mietwagens keine, ich habe sicherheitshalber noch mit der Digi-Cam jede Menge Fotos gemacht. Das hat etwas später dann auch die Mietwagenfirma noch gemacht, als wir den Wagen zurückbrachten. (Nebenbei bemerkt, der ca 3 Wochen alte Passat hatte einen wirtschaftlichen Totalschaden!)

Am schlimmsten war dabei - außer einem kurzen Schock - die Info vom Jagdpächter, die wir am nächsten Tag noch bekamen, das Reh war trächtig. Aber der Unfall wäre auch bei Tempo 30 auf der Landstraße passiert…

Wenn eine Bestätigung vom Jagdpächter über einen Wildunfall vorliegt, müßte die Versicherung den Schaden eigentlich auch als solchen anerkennen. Hat dein Vater vor der Reparatur keine Fotos vom Schaden gemacht, die evtl Blutspritzer zeigen würden?

Viele Grüße

Faya

Hallo Faya,

der Unfall selbst urde von der Polizei sogar aufgenommen. Doch die haben keine besonderen Aufzeichnungen hinsichtlich des Schadens (Beulen, Scheinwerfer etc. ) gemacht. Der Gutachter ist wohl erst nach 8 Tagen - unmittelbar bei der Werkstatt aufgetaucht. Da war natürlich kein Blut mehr am Auto!
Natürlich denke ich mir, werden die Polizeibeamte aussagen können, daß ein Schaden vorlag. Nur, wenn die Versicgerung sich voll auf ihren Gutachter stützt, dann heißts im Notfall, sein Recht erstreiten.

Der Gutachter hat sich den Wildschaden-Bericht nicht mal angesehen! Sondern stur seine „Diagnose“ eingesetzt.

Michael