Gutachter Nachbargrundstück in die Wohnung lassen?

Hallo,

mich beschäftigt folgende, theoretische Frage:

Mieter M wohnt in einer gemieteten Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. An die Mauer des Hauses soll ein weiteres Haus gebaut werden.
Architekt A des zu bauenden Nachbarhauses schreibt M einen Brief, in dem er M auffordert (in Absprache mit M`s Vermieter), einen Gutachter G in die Wohnung zu lassen, um den Zustand der Wände und der Bausubstanz zu besichtigen.

Ist M verpflichtet G in die Wohnung zu lassen?

Vielen Dank für eure Antworten!

M.E. braucht Mieter M nur auf Schreiben seines Vermieters zu reagieren, da er mit Architekt A keinen Vertrag geschlossen hat.

Das war nicht gefragt! (owt)
nix

Hallo,

Ist M verpflichtet G in die Wohnung zu lassen?

Ja.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besich…

Gruß
testare_

Hallo,
verpflichtet mit Terminabsprache ja, es geht doch um einen Schadensbeweis durch die zukünftige Baustelle zu haben. Ganz im Interesse des Vermieters als auch des Mieters. Werden im Zuge der Baustelle Schäden entdeckt, können diese mit dem vorh. Gutachten beweiskräftig dargestellt werden.
MfG

Hallo,

Vermieter), einen Gutachter G in die Wohnung zu lassen, um den
Zustand der Wände und der Bausubstanz zu besichtigen.

Hmmmm,
sieht der Architekt nicht nur Tapete?
Also ich würde ihn einlassen, um mir nicht später einen Vorwurf machen zu lassen.
Wozu also bei solchen einfachen Sachen gleich imme nach dem „Recht“ fragen?
Verstehe ich nicht.

Gruß:
Manni

PS: verweigere doch den Besuch und lass dir später etwas „anhängen“:wink:

Wo ist denn das Problem, den Gutachter nicht in die Wohnung zu lassen? Ich bin kein Anwalt, aber wenn sich der Gutachter ausweist,  sollte er die Möglichkeit der Prüfung erhalten, wenn er sich in abgestimmter Zeit meldet.

Hallo, ich meine ja, aber komisch, dass der Vermieter Mieter M nicht angesprochen hat, dass sowas auf ihn zukommt.
Gruß
Sabine

Hallo Wohnungsmieter,

ja, der Vermieter ist berechtigt zum Scghutze der eigenen Mietanlage einen Sachverständigen in Haus zu lassen. Wenn die Wohnung vermietet ist, dann hat der Mieter den Zugang zu gewährleisdten.

Mit frewundlichen Grüßen

Hans H.T.