Mieter M wohnt in einer gemieteten Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. An die Mauer des Hauses soll ein weiteres Haus gebaut werden.
Architekt A des zu bauenden Nachbarhauses schreibt M einen Brief, in dem er M auffordert (in Absprache mit M`s Vermieter), einen Gutachter G in die Wohnung zu lassen, um den Zustand der Wände und der Bausubstanz zu besichtigen.
Hallo,
verpflichtet mit Terminabsprache ja, es geht doch um einen Schadensbeweis durch die zukünftige Baustelle zu haben. Ganz im Interesse des Vermieters als auch des Mieters. Werden im Zuge der Baustelle Schäden entdeckt, können diese mit dem vorh. Gutachten beweiskräftig dargestellt werden.
MfG
Vermieter), einen Gutachter G in die Wohnung zu lassen, um den
Zustand der Wände und der Bausubstanz zu besichtigen.
Hmmmm,
sieht der Architekt nicht nur Tapete?
Also ich würde ihn einlassen, um mir nicht später einen Vorwurf machen zu lassen.
Wozu also bei solchen einfachen Sachen gleich imme nach dem „Recht“ fragen?
Verstehe ich nicht.
Gruß:
Manni
PS: verweigere doch den Besuch und lass dir später etwas „anhängen“
Wo ist denn das Problem, den Gutachter nicht in die Wohnung zu lassen? Ich bin kein Anwalt, aber wenn sich der Gutachter ausweist, sollte er die Möglichkeit der Prüfung erhalten, wenn er sich in abgestimmter Zeit meldet.
ja, der Vermieter ist berechtigt zum Scghutze der eigenen Mietanlage einen Sachverständigen in Haus zu lassen. Wenn die Wohnung vermietet ist, dann hat der Mieter den Zugang zu gewährleisdten.