Hallo,
mich beschäftigt folgende, theoretische Frage:
Mieter M wohnt in einer gemieteten Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. An die Mauer des Hauses soll ein weiteres Haus gebaut werden.
Architekt A des zu bauenden Nachbarhauses schreibt M einen Brief, in dem er M auffordert (in Absprache mit M`s Vermieter), einen Gutachter G in die Wohnung zu lassen, um den Zustand der Wände und der Bausubstanz zu besichtigen.
Ist M verpflichtet G in die Wohnung zu lassen?
Vielen Dank für eure Antworten!