Da unsere Wohnung/Wohnungsverwaltung seit einigen Monaten von einem Zwangsverwalter übernommen wurden ist, plant dieser jetzt im Rahmen eines Gutachtenauftrages eine Besichtigung des Objektes inkl. der Wohnungen durch einen Gutachter - Nun meine Frage: Darf der Gutachter die Wohnung betreten? Meines achtens kann sich der Gutachter doch alle wichtigen Informationen vom Hauseigentümer beziehen.
Hallo,
der Vermieter hat das Recht, nach Ankündigung und ggflls. Absprache die Wohnräume zu betreten und zu besichtigen. Genauso eine von ihm beauftragte Person.
Ich verstehe Dein Problem nicht, was ist daran schlimm, wenn jemand die Wohnräume besichtigt ?
Was mein Problem ist? Was ist das denn für eine fachkundige Auskunft. Seriös klingt das nicht, es ist ganz einfach: Es geht einfach niemand fremdes was an wie meine privaten Wohnräume aussehen. Welche Erkenntnisse will denn der Gutachter daraus erschliessen? Alles was er wissen muß steht doch in den Haus&Grundstücksbüchern.
ich kann nichts dafür wenn Dir meine Auskunft nicht gefällt. Ich gebe nur weiter was ich zu diesem Thema weiss. Ansonsten musst Du Dich an den Mieterverein wenden eventuell.
Es ist eben eine Mietsache, die nutzt sich ab, das steht in keinem Grundbuch etc. Einen Ist-Zustand kann man wohl nur ermitteln wenn man etwas als Sachverständiger in Augenschein nimmt um dann ein Gutachten zu erstellen. Ich weiss auch nicht was unseriös sein soll an meiner Antwort. Hier sind Leute die aus ihrem eigenen Wissen, Tipps weitergeben mehr nicht. Das hier ist keine Rechtsberatung !
Das ist mir schon bewußt, bloß dann sollte man sich auch nur dazu äußern, wenn man die Frage zu 100% beantworten kann. Aber nichts für Ungut. Danke trotzdem.
Ich kann die Frage leider nicht beantworten, da es um eine Rechtsfrage handelt.
Grüsse Molnar