Hallo Irene-Marie,
nehmen wir mal an, ein Mieter bemängelt zu hohe Heizkosten.
Die verbrauchten Einheiten scheinen ihm zu hoch. Der Vermieter
unternimmt alles um den hohen Verbrauch aufzuklären
(Überprüfung der Verteilerröhrchen, Prüfung durch Ablesefirma
etc.)
Es kann kein Fehler festgestellt werden.
Nachweislich? Vor Gericht?
Mieter will trotzdem
nicht zahlen.
Bezweifelt der Mieter tatsächlich nur die korrekte Messung der Ablesegeräte oder evtl. auch die Verteilung auf alle Mieter, auf die Gesamtheit?
Also trifft man sich vor Gericht.
Auch dort kommt keine Einigung zustande
Das macht mich ein wenig stutzig. Vermieter hat geklagt? Hat der Mieter auch Argumente, die das Gericht zweifeln lassen?
und das Gericht
bestellt einen Gutachter, der die Heizkörper überprüfen soll.
Gut, Richter sind weder Kaufleute noch Techniker. Dafür bestellen sie Gutachter, die diese Dinge auch im Zusammenhang unabhängig prüfen.
Das kommt dem Vermieter schon spanisch vor.
Geklärt, m.E.
Jetzt meldet sich der Gutachter und möchte von allen Mietern
den Verbrauch von Heizung und Warmwasser, alle Wohnungsgrössen
und alle Rechnungen , die in der NK-Abrechnung aufgeführt
sind, auch die Verteilung der Kosten.
Was sollte er denn sonst begutachten? Offensichtlich gibt es Zweifel an der Verteilung der Kosten auf die verschiedenen Mieter.
Rechnungen sind ja kein Problem - die hebt ein Vermieter auf.
Verteilung der Kosten stehen eigentlich auf der NK.
Eigentlich? Erhält der einzelne Mieter diese Unterlagen mit seiner Abrechnung?
Was den Vermieter etwas stutzig macht: ist er verpflichtet die
Daten und Verbrauchsmengen von fremden Wohnungen weiter zu
geben, d.h. auch die entsprechenden Beträge.
Liegen die Abrechnungen nicht auch dem Finanzamt vor?
Es handelt sich mit der Beauftragung des Gutachters um eine richterliche Anordnung.
Fällt so eine Weitergabe nicht unter Datenschutz?
Die anderen Mieter betreffend? Ich glaube nicht. Wie gesagt, die Rechnungen müssten bereits bei Behörden vorliegen, und der Gutachter wird nur die objektiven technischen und kaufmännischen Ergebnisse seiner Arbeit nennen, sicherlich nicht personenbezogen auf die anderen Mieter.
Der Vermieter ist etwas ratlos.
Er kann über seinen Anwalt bei Gericht nachfragen lassen.
Gruß
Der Franke