Hallo Wissensgemeinde,
falls evtl. im Brett „Recht“ besser aufgehoben, bitte verschieben.
Folgender fiktiver Fall:
12-Fam.Haus, Einbau von Wasseruhren vor 4 Jahren. Mieterin alleinlebend; lt. Nebenkosten soll Mieterin angeblich ca. 18% des Gesamtwasserverbrauch verantworten. Nebenkostenabrechnung erfolgt nur in €, der Verbrauch als qm wird nicht ausgewiesen.
Vermieter verweigert jegliche Hilfe, Mieterin schaltet vereidigten Sachverständigen ein. Ergebnis: Wasseruhr o.k., Abrechnung HV fehlerhaft.
Frage:
Kann Mieterin die Kosten des Gutachters vom VM verlangen oder muss Mieterin dies von der Hausverwaltung verlangen?
Muss die NK-Abrechnung den Verbrauch in qm ausweisen oder genügt €?
Für Links und Tipps äußerst dankbar.
cia