Gutachter - Wasserkosten -

Hallo Wissensgemeinde,

falls evtl. im Brett „Recht“ besser aufgehoben, bitte verschieben.
Folgender fiktiver Fall:
12-Fam.Haus, Einbau von Wasseruhren vor 4 Jahren. Mieterin alleinlebend; lt. Nebenkosten soll Mieterin angeblich ca. 18% des Gesamtwasserverbrauch verantworten. Nebenkostenabrechnung erfolgt nur in €, der Verbrauch als qm wird nicht ausgewiesen.
Vermieter verweigert jegliche Hilfe, Mieterin schaltet vereidigten Sachverständigen ein. Ergebnis: Wasseruhr o.k., Abrechnung HV fehlerhaft.
Frage:
Kann Mieterin die Kosten des Gutachters vom VM verlangen oder muss Mieterin dies von der Hausverwaltung verlangen?
Muss die NK-Abrechnung den Verbrauch in qm ausweisen oder genügt €?

Für Links und Tipps äußerst dankbar.

cia

Hallo,

Hallo Wissensgemeinde,

falls evtl. im Brett „Recht“ besser aufgehoben, bitte
verschieben.
Folgender fiktiver Fall:
12-Fam.Haus, Einbau von Wasseruhren vor 4 Jahren. Mieterin
alleinlebend; lt. Nebenkosten soll Mieterin angeblich ca. 18%
des Gesamtwasserverbrauch verantworten. Nebenkostenabrechnung
erfolgt nur in €, der Verbrauch als qm wird nicht ausgewiesen.

Mir ist kein Verbrauch bekannt der als qm (Fläche) ausgewiesen werden könnte.

Vermieter verweigert jegliche Hilfe, Mieterin schaltet
vereidigten Sachverständigen ein. Ergebnis: Wasseruhr o.k.,
Abrechnung HV fehlerhaft.

Wie wird die fehlerhafte Abrechnung begründet.
Aus diesem Text geht der Verteiler-Schlüssel der Abrechnung nicht hervor. Wohnfläche ? pro Kopf ?

Frage:
Kann Mieterin die Kosten des Gutachters vom VM verlangen oder
muss Mieterin dies von der Hausverwaltung verlangen?
Muss die NK-Abrechnung den Verbrauch in qm ausweisen oder
genügt €?

siehe oben.

Für Links und Tipps äußerst dankbar.

cia

Gruß Merger

Hallo,

Folgender fiktiver Fall:
12-Fam.Haus, Einbau von Wasseruhren vor 4 Jahren. Mieterin
alleinlebend; lt. Nebenkosten soll Mieterin angeblich ca. 18%
des Gesamtwasserverbrauch verantworten. Nebenkostenabrechnung
erfolgt nur in €, der Verbrauch als qm wird nicht ausgewiesen.

der Sinn des Einbaues von Wasseruhren ist ja, daß nach dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet werden kann, vorausgestzt, daß alle Wohnungen eine Wasseruhr haben.

Wie kommt die Mieterin auf die „18%“, wenn auf der Abrechnung nur € angegeben sind?
Reden wir überhaupt von Kaltwasser oder geht es um Warmwasser aus einer Zentralheizung?

Vermieter verweigert jegliche Hilfe, Mieterin schaltet
vereidigten Sachverständigen ein. Ergebnis: Wasseruhr o.k.,
Abrechnung HV fehlerhaft.
Frage:
Kann Mieterin die Kosten des Gutachters vom VM verlangen oder
muss Mieterin dies von der Hausverwaltung verlangen?

Keine Ahnung.
Man hätte eine andere „Reihenfolge“ wählen können: ->Anwalt ->Klage
->dann wäre je nach Klageverlauf der Gutachter nicht mehr erforderlich gewesen oder das Gericht hätte ihn bestellt.

Zur Frage ob VM oder Hausverwaltung:
Wenn das ein Mehrfamilienhaus ist, ist normalerweise die HV die Bevollmächtigte des VM und insoweit Ansprechpartner.
Bei vermieteten ETW kann es anders sein, je nachdem, ob der Eigentümer die HV mit der Verwaltung des Sondereigentums beauftragt hat oder nicht.

Muss die NK-Abrechnung den Verbrauch in qm ausweisen oder
genügt €?

Wie oben erwähnt: wenn alle Wohnungen mit Wasseruhren ausgestattet sind, erfolgt die Abrechnung nach dem Verbrauch. Bei Wasser lautet der Verbrauchsmaßstab = m³ = Kubikmeter.

Ansonsten (wenn nicht überall Uhren) steht der Verteilungsmaßstab im Mietvertrag. Das kann qm Wohnfläche sein oder Anzahl Personen.

Wie sahen denn die Abrechnungen der vergangenen Jahre aus?
Da hätte die Mieterin mal die Nachbarn fragen können, falls sie selbst noch nicht lange dort wohnt.

Gruß

Hallo !

Du meinst mit „qm“ wohl Kubikmeter (m³ oder cbm),die Einheit,die die Wasseruhr auch anzeigt ?

Klar muss die in der Abrechnung drin stehen,nur damit kann man es nachvollziehen. Anfangsstand und Endstand ,Differenz ist der Verbrauch.
Was dann der m³ kostet kommt anschließend.

Erst wird der Gesamtverbrauch an Wasser nach der Hauptuhr ermittelt,dann die Einzelverbräuche der 12 Wohnungen,zum Schluss erst wird jeder Einzelverbrauch mit dem Wasserpreis zusammengeführt.

Beim Wasser ist es so einfach,wie hat es denn die Verwaltung angestellt,so falsch abzurechnen ?

Nur,wieso musste man den Wasserzähler prüfen lassen?
Nur weil in Abrechnung nicht die Zählerangaben in m³ standen konnte man es nicht nachprüfen ? Dann hätte man doch diese Daten nachfordern müssen,schließlich liegen die der Verwaltung vor,irgendwann sind doch diese Zähler abgelesen worden.
Vielleicht gab es da schon Übertragungsfehler der reinen Zahlen,die den Fehler verursachten.

Eine Zählerüberprüfung macht man doch nur,wenn der Verdacht besteht er zählt falsch,hier also zu viel. Nur,war das denn der Fall ?

Und den Verdacht kann man doch nur haben,wenn man den Verbrauch in Kubikmeter kennt,also müsste man den anfordern,dann kann man es selbst prüfen,schließlich lässt sich der Zählerstand selbst ablesen.

Ich finde,das selbst in Auftrag gegebene Gutachten war zumindest voreilig.

MfG
duck313

Hallo!

12-Familien-Haus - Wohnung einer Alleinstehenden - 18 % des gesamten Wasserverbrauchs - hört sich nach dem gleichen Fall an, der vor ein paar Tagen im Sanitärtechnikbrett auftauchte:
/t/wasserzaehler-fuer-senkrechte-wasserleitung/6959321

Falls es sich um den gleichen Fall handelt, frage ich mich, warum die Mieter die Anzeige des Wasserzählers nicht nach der hier dargestellten simplen Methode prüften und statt dessen einen Gutachter bemühten.

Gruß
Wolfgang

Nachtrag für die Antworten
Hallo,

danke für die Antworten und es ist wie folgt zu ergänzen:

die Wasseruhr zeigt in 4 Jahren einen Verbrauch von 272 m3; die Hausverwaltung verweigert Auskünfte mit dem Hinweis, dass nur der Eigentümer/Vermieter Vertragspartner der HV sei. Der Vermieter erklärt, die Wasseruhr korrekt abgelesen zu haben. Die 18% Verbrauch ergeben sich aus der Berechnung des Gesamtwasser-verbrauch /Gesamtwasserkosten des 12-Fam.-Hauses in Verbindung der Mieterin geltend gemachten Forderung.
Für nochmalige Hinweise dankbar, andernfalls Dank an alle, die geantwortet haben.