Hallo Wissensgemeinde,
in einem 12-Fam.-Haus wurde vor ca. 5 Jahren in den Wohnungen Wasserzähler eingebaut; die Wohnung der heute 87-jährigen wurde vor ca. 5 Jahren verkauft. Bei den Abrechnungen des Hausverwalters der letzten Jahren wurde ein Wasserverbrauch der 87jährigen in Höhe von ca. 18% des Gesamtwasserverbrauchs des 12-Fam.Hauses berechnet. Die Mieterin ist pflegebedürftig und wird überwiegend geduscht.
Eine Rückfrage bei den Stadtwerken ergab den Hinweis, dass vermutlich eine falsche Wasseruhr eingebaut sei.
Die Wasserleitung verläuft senkrecht, eingebaut ist eine „normal“ Wasseruhr; die Stadtwerke meinen, dass ein Steigrohrzähler eingebaut werden müsste, können aber nicht tätig werden, weil dies Privatsache sei.
Der Vermieter erklärt, dass die Wasseruhr von einer (türk.)Fachfirma eingebaut sei, korret sei und Steigrohrzähler es nicht mehr gäbe.
Leider sind hier noch Ferien und kein Handwerker erreichbar.
Im Internet hat man sich schon informiert und auch tatsächlich Steigrohrzähler gefunden.
Der (türk.)Vermieter „droht“ der 87jährigen öffentlich und droht mit „Rauswurf“, wenn die Wasserrechnung nicht beglichen wird.
Also die Frage an die Experten:
Kann bei einer senkrecht verlaufenen Wasserleitung auch eine normale Wasseruhr eingebaut werden, oder ist hier definitiv ein spezieller Wasserzähler für senkrechtverlaufende Wasserleitungen erforderlich; evtl. noch der Hinweis, welche unterschiedliche Technik hier vorhanden ist.
Kurze Hinweis wäre nett, aber bitte nicht hinsichtlich der Möglichkeiten der Mieterin gegen den VM, wirklich nur hinsichtlich der Technik.
Schönen Abend noch,
liebe Grüße