Ich habe links im Ober und Unterkiefer einen neuen auf Implantaten aufgebauten Zahnersatz erhalten. Nach dem die Kauleistung nicht optimal war hat der behandelnde Zahnarzt den schon längere Zeit vorhanden Zahnersatz auf der rechten Seite abgeschliffen um „den Biss“ auszugleichen. Diese Arbeit führt doch zu einer geringeren Lebensdauer der Kronen?
Kann ein Gutachter durch diese Arbeit verursachte Schäden erkennen?
Wie soll ich mich verhalten?
Eine Materialschwäche wird durch das einschleifen sicherlich hervorgehoben,da es an der stelle ja dünner wird, jedoch nicht so gravierend, dass der zahnersatz dadurch zerstört wird (z.b. würde die krone dadurch niemals reißen oder brechen). Im gegenteil ist es sogar sehr gut, wenn Ihr zahnarzt den ersatz einschleift, da durch eine Fehlbelastung der Implantate eine Periimplantitis (entzündung rund um Implantat) hervorgerufen werden kann, was dazu führen würde, dass sie das implantat verlieren. Es wäre noch interessant zu wissen, welches material der Zahnersatz hat. denn, wenn es eine Nicht-Edelmetall-Legierung ist mit Keramik verblendet, sollten sie darauf achten, dass durch das einschleifen kein Metall durch die Keramik sichtbar wird, dass quasi soviel keramik weggeschliffen wurde, dass der zahnarzt schon auf metall stößt. dann sollten sie auf erneuerung des Zahnersatzes bestehen. Generell gillt, wenn ein Zahnersatz innerhalb von 2 Jahre „kaputt“ geht und sie ein eigenverschulden ausschließen, muss der Zahnarzt seiner gewährleistungspflicht nachkommen.
was auch zu erwähnen ist, ist natürlich dass wir in deutschland eine freie ärztewahl haben und sie sich natürlich eine zweitmeinung einholen können, doch es würde ihnen jeder andere zahnarzt sagen, dass er im zeitrahmen der gewährleistung nichts an dem Zahnersatz ändern würde, sondern dass ihr jetziger Zahnarzt das machen soll… ich hoffe ich konnte ihnen etwas helfen.
Diese Arbeit führt
doch zu einer geringeren Lebensdauer der Kronen?
Kann ein Gutachter durch diese Arbeit verursachte Schäden
erkennen?
Wie soll ich mich verhalten?