Guten Tag,
eine wohnung soll versteigert werden und nun soll jemand den gutachter in diese wohnung lassen zur Verkehrswertbestimmung!müssen man das oder nicht!?weiss jemand etwas darüber!?danke im voraus
Mfg Andre
muss nicht.
Aber warum eigendlich nicht?
Als Alteigentümer könnte sich dadurch der zu erzielende Erlös erhöhen, als Mieter ist es doch gleichgültig, oder?
vnA
Das hatte ich mal, und der Gutachter muß draußenbleiben, wenn ihn der Eigentümer nicht reinläßt. Dann macht er eben die Einwertung von außen.
Wenn es sich bei dem Schwierigkeitenmacher um einen Mieter handelt, dürfte es wohl anders aussehen.
Gruß
Marzeppa