angenommen eine Familie hat rechtliche Schritte gegen eine Firma eingeleitet, die die Pflasterarbeiten am Haus nicht professionell durchgeführt hat.
Dazu hat sie sich einen Anwalt genommen. Das Gericht bestellte einen „neutralen“ (daran wird gezweifelt) Gutachter.
Dieser kam dann auch und prüfte die Außenanlage. Das war im September letzten Jahres.
Man sagte der Familie, dass man sich melden würde.
Bis jetzt hat weder der Anwalt, das Gericht, noch der Gutachter sich zu der Sache geäußert.
Gibt es Fristen, die in einem solchen Fall gelten?
Der Gutachter musste im voraus bezahlt werden und der war nicht gerade billig.
na zunächst einmal würde ich mich doch an deinen Anwalt
wenden…
Ich weiß auch nicht, warum die Familie das noch nicht gemacht hat.
Trotzdem, nun ist fast ein Jahr rum und nichts ist geschehen.
Desweiteren währe natürlich interessant zu wissen, was ihr den
zu Bemängeln habt…
Enorme Unebenheiten, selbst auf der Terrasse, wo kein Auto hinkommt.
Das natürlich auch auf dem Stellplatz, wo man nach einer Frostperiode bei Regen wie auf einem Pudding geht und das Wasser durch die Fugen sprudelt. So war es mal, bevor ein Anwalt eingeschaltet wurde. Dieses Phänomen tritt nicht immer auf, sondern bei einer Mischung aus Frost und Regen.
Der Untergrund wurde nicht fachgerecht bearbeitet, so die Familie, die die Vorgehensweise der laienhaften Handwerker gelegentlich beobachten konnte.
Zudem wurde extra eine „Entwässerungsrinne“ eingebaut, die sich bei normalen Regenwetter mit Wasser füllt (welches nicht abläuft) und somit den eigentlichen Zweck verliert.
Ich habe noch mal bei der Familie nachgefragt…
Der Anwalt wurde noch nicht bezahlt, er hat noch keine Rechnung geschickt.
Die Familie hat „nur“ (immerhin eine nette Summe) eine Kaution bei Gericht für den Gutachter hinterlegt.
Ich habe noch mal bei der Familie nachgefragt…
Der Anwalt wurde noch nicht bezahlt, er hat noch keine
Rechnung geschickt.
Und was hat das damit zu tun? Ein Anwalt kann, muss aber nicht, einen Kostenvorschuss verlangen. Die Honorarnote gibt es normalerweise erst nach Abschluss der Tätigkeit.