Gutachterausschuss für Grundstückswerte

Hallo,
kann mir jemand beantworten welche Behörde dem Gutachterausschussdes Kreises übergeordnet ist? Im Internet gibt es verschiedene Meinungen. Einmal ist zu lesen, dass der Gutachterausschuss als Einrichtung des Landes ein neutrales, als Behörde weisungsunabhängiges Kollegialgremium ist. Zum anderen ist zu lesen, dass die Bezirksregierung (der Regierungspräsident) weisungsbefugt gegenüber dem Gutachterausschuss ist.
Was ist nun richtig?

Hallo,

http://bundesrecht.juris.de/bbaug/__199.html

Also ist dies durch eine Rechtsverordnung der jeweiligen Bundesländer geregelt.

Christian

Können Sie mir sagen wie das in Nordrhein-Westfalen ist?
Oder wie und wo kann ich das erfahren?

Schaust du hier:

http://www.gutachterausschuss.nrw.de/

Schaust du hier:

http://www.gutachterausschuss.nrw.de/

Die Seite kenne ich, da steht viel, aber nicht das was ich gefragt habe. Trotzdem Danke.

Können Sie mir sagen wie das in Nordrhein-Westfalen ist?
Oder wie und wo kann ich das erfahren?

Oberer Gutachterausschuss NRW
0211 / 4752640

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