Gutachterausschuss schätzt Haus - Frage dazu

Hallo Leute,
wir wohnen derzeit in Miete in einem Haus, welches wir gerne kaufen möchten. Da weder der Vermieter noch wir richtig wussten, was dieses Haus wert ist, hat der Vermieter ein Gutachterausschuss der Gemeinde kommen lassen und das Haus mit Grundstück schätzen lassen.

Vorab waren der Vermieter und wir uns „fast“ schon einig, was den Wert des Hauses anbelangt.

Nun… das Haus ist für uns durch die Schätzung 40.000 Euro teurer geworden…Pech für uns.

Aber das Grundstück, auf dem das Haus steht, hat eine „Böschung“ mit ca. 30° Gefälle und ist für uns unnutzbar. Diese Böschung nimmt 118qm und wurde zum vollen Bodenrichtwert geschätzt. Das macht somit 1/6 des Wertes aus, was ein nicht unerheblicher Teil ist.

Die Frage die sich uns nun stellt:
Ist das dem Gutachterausschuss egal (also den Schätzern) wie das Grundstück beschaffen ist? Kann man das so machen, dass ein nicht nutzbarer Teil des Grundstücks mit dem vollen Bodenrichtwert geschätzt wird?

Wir suchen nach Strohhalmen und sind dankbar für Tipps und Antworten.

Gruß, Micha

Hallo Leute,
wir wohnen derzeit in Miete in einem Haus, welches wir gerne
kaufen möchten. Da weder der Vermieter noch wir richtig
wussten, was dieses Haus wert ist, hat der Vermieter ein
Gutachterausschuss der Gemeinde kommen lassen und das Haus mit
Grundstück schätzen lassen.

Vorab waren der Vermieter und wir uns „fast“ schon einig, was
den Wert des Hauses anbelangt.

Nun… das Haus ist für uns durch die Schätzung 40.000 Euro
teurer geworden…Pech für uns.

Aber das Grundstück, auf dem das Haus steht, hat eine
„Böschung“ mit ca. 30° Gefälle und ist für uns unnutzbar.
Diese Böschung nimmt 118qm und wurde zum vollen Bodenrichtwert
geschätzt. Das macht somit 1/6 des Wertes aus, was ein nicht
unerheblicher Teil ist.

Hallo Michael!
Wir haben ein Haus im Hochwassergebiet gekauft, da wurde auch der ganze Garten (900qm) mit geschätzt, obwohl er in Hochwasserzeiten nicht genutzt werden kann. Ob das so rechtens ist, und ob das bei Hanglagen anders gehandhabt werden kann, weiß ich auch nicht. Wir haben den Verkäufer runtergehandelt und hatten das Glück, dass kein anderer das Haus wollte.
Viel Glück! Allu

Die Frage die sich uns nun stellt:
Ist das dem Gutachterausschuss egal (also den Schätzern) wie
das Grundstück beschaffen ist? Kann man das so machen, dass
ein nicht nutzbarer Teil des Grundstücks mit dem vollen
Bodenrichtwert geschätzt wird?

Wir suchen nach Strohhalmen und sind dankbar für Tipps und
Antworten.

Gruß, Micha

Hallo Leute,
wir wohnen derzeit in Miete in einem Haus, welches wir gerne
kaufen möchten. Da weder der Vermieter noch wir richtig
wussten, was dieses Haus wert ist, hat der Vermieter ein
Gutachterausschuss der Gemeinde kommen lassen und das Haus mit
Grundstück schätzen lassen.

Vorab waren der Vermieter und wir uns „fast“ schon einig, was
den Wert des Hauses anbelangt.

Nun… das Haus ist für uns durch die Schätzung 40.000 Euro
teurer geworden…Pech für uns.

Aber das Grundstück, auf dem das Haus steht, hat eine
„Böschung“ mit ca. 30° Gefälle und ist für uns unnutzbar.
Diese Böschung nimmt 118qm und wurde zum vollen Bodenrichtwert
geschätzt. Das macht somit 1/6 des Wertes aus, was ein nicht
unerheblicher Teil ist.

Die Frage die sich uns nun stellt:
Ist das dem Gutachterausschuss egal (also den Schätzern) wie
das Grundstück beschaffen ist? Kann man das so machen, dass
ein nicht nutzbarer Teil des Grundstücks mit dem vollen
Bodenrichtwert geschätzt wird?

Gutachter geben nur ihre Meinung ab und sind nicht im Besitz der absoluten Wahrheit. Oftmals sind Gutachten auch wohlwollend für den, der zahlt. Es ist in Ordnung, wenn eine Partei das Gutachten zerpflückt (wie hier) und Abschläge nach ihrer eigenen Wertschätzung vorschlägt: Wenn dem Kaufinteressent die Böschung nahezu wertlos ist dann wiegt dieses Argument genauso schwer wie die gegenteilige Meinung des Gutachters. Eine Immobilie hat nicht den Wert, der im Gutachten steht, sondern den, den ein Käufer zahlt. Wenn nur ein Kaufinteressent vorhanden ist, dann dürfte die Nachlassbereitschaft des Verkäufers recht groß sein. Also: Argumentieren, Feilschen ohne Rot zu werden und immer die Nerven behalten.
Wolfgang D.

Hi Micha,

der Gutachterausschuss der Gemeinde schätzt immer im Interesse der Gemeinde, die bekommt schließlich die Grundsteuer, oder im Interesse seiner Mitglieder. Niemand muss sich an eine solche Schätzung gebunden fühlen; der Vertrag kommt schließlich zwischen Käufer und Verkäufer zustande. Jedes Ding auf der Welt ist genau das wert, was ein Käufer dafür ausgeben möchte - nicht mehr und nicht weniger.

Gruß Ralf

Hallo Ralf, danke für Deine Antwort.
In der Tat ist das Haus das Wert, was bezahlt wird.
Ich dachte der Ausschuss wäre unabhängig, aber natürlich hat die Gemeinde ein Interesse daran

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Gutachter geben nur ihre Meinung ab und sind nicht im Besitz
der absoluten Wahrheit. Oftmals sind Gutachten auch
wohlwollend für den, der zahlt. Es ist in Ordnung, wenn eine
Partei das Gutachten zerpflückt (wie hier) und Abschläge nach
ihrer eigenen Wertschätzung vorschlägt: Wenn dem
Kaufinteressent die Böschung nahezu wertlos ist dann wiegt
dieses Argument genauso schwer wie die gegenteilige Meinung
des Gutachters. Eine Immobilie hat nicht den Wert, der im
Gutachten steht, sondern den, den ein Käufer zahlt. Wenn nur
ein Kaufinteressent vorhanden ist, dann dürfte die
Nachlassbereitschaft des Verkäufers recht groß sein. Also:
Argumentieren, Feilschen ohne Rot zu werden und immer die
Nerven behalten.
Wolfgang D.

Hallo Wolfgang, danke für Deine Antwort.
Ja, so werden wir in die Verhandlungen gehen. Wenn das nur nicht so Nervenaufreibend wäre!

Gruß, Micha

Hallo Michael!
Wir haben ein Haus im Hochwassergebiet gekauft, da wurde auch
der ganze Garten (900qm) mit geschätzt, obwohl er in
Hochwasserzeiten nicht genutzt werden kann. Ob das so rechtens
ist, und ob das bei Hanglagen anders gehandhabt werden kann,
weiß ich auch nicht. Wir haben den Verkäufer runtergehandelt
und hatten das Glück, dass kein anderer das Haus wollte.
Viel Glück! Allu

Hallo Allu,
danke für Deine Antwort.
Wir werden sehen und Glück können wir durchaus gebrauchen :smile:
Euch eine lange Hochwasser freie Zeit!

Gruß, Micha