hallo liebes forum,
auf welcher grundlage berechnet ein gutachter sein honorar, wenn es kunstwerke oder antiquitäten bewertet - gibt er eine honorarrichtlinie?
gruß uta
hallo liebes forum,
auf welcher grundlage berechnet ein gutachter sein honorar, wenn es kunstwerke oder antiquitäten bewertet - gibt er eine honorarrichtlinie?
gruß uta
Hallo Uta,
in Deutschland ist doch alles geregelt, so gibt es sicherlich auch für Gutachter eine Honorarordnung. Einfach mal beim Auktionshaus „um die Ecke“ nachfragen.
Christian
schade leider hat sich noch niemand gemeldet der meine frage richtig beantworten kann…
gruß uta
schade leider hat sich noch niemand gemeldet der meine frage
richtig beantworten kann…gruß uta
ja, dan schau doch mal in „Kunst und kultur“ oder wie da heisst, ich denke deine frage kann ein gutachter sicher besser beantworten als juristen, die nicht alltäglich mit soetwas zu tu nhaben…
ciao
sven.
antwort gerade selbst gefunden
unter
http://www.dresden.ihk.de/inet2000/leistungen/id_254…
vielen dank für eure bemühung
gruß uta