Gutachterkommission Bezirkszahnaerztekammer

Hi,

weiss jemand, ob es sich lohnt, die Gutachterkommission einer Bezirkszahnaerztekammer a) zur ZA-Rechnungspruefung und b) zur Pruefung eines entstandenen/voraussichtlich entstehenden Gesundheitsschadens durch eine abgebrochene Ecke eines unbehandelten Frontzahnes (waehrend des Abschleifens eines danebenliegenden Zahnes entstanden) einzuschalten?

Hat jemand Erfahrungen? Oder kennt andere Stellen, an die man sich (kostenlos) wenden kann? Ich bin in D nicht mehr krankenversichert.

Wird die Bezirkszahnaerztekammer eher zugunsten des ZA oder des Patienten entscheiden? Oder sind die eher fair?

Danke und Gruesse

Kris

Hallo Kris,

  1. es gibt keine Gutachterkommmission bei einer Landeszahnärztekammer. Die Kammer hält lediglich eine Namensliste von Gerichtsgutachtern bereit, falls ein Gericht oder eine Einzelperson um die Benennung eines qualifizierten Gutachters bittet.

  2. Du kannst Dich jederzeit an die zuständige Landeszahnärztekammer wenden, um die formale Richtigkeit der Rechnung prüfen zu lassen. Eine solche Prüfung dauert allerdings erfahrungsgemäß viele Wochen und entbindet Dich nicht von Deiner Zahlungspflicht.

  3. die „Pruefung eines entstandenen/voraussichtlich entstehenden Gesundheitsschadens durch eine abgebrochene Ecke eines unbehandelten Frontzahnes“ kannst Du durch jeden deutschen Zahnarzt vornehmen lassen, denn jeder deutsche Zahnarzt kann ein Gutachten abgeben.

Dabei gibt zwei Umstände zu bedenken:
a) ein solches Gutachten gilt als ein sogenanntes Parteiengutachten und ist damit vor Gericht nicht mehr wert als ein Gutachten welches der beklagte Zahnarzt im Zweifel in Auftrag geben würde und
b) Du musst dieses Gutachten bezahlen, lediglich wenn Du vor Gericht gewinnst, werden Dir eventuell die Gutachterkosten ebenfalls erstattet.

Die Landeszahnärztekammer wird sich lediglich zur Rechnung äussern und das auch nur im Hinblick auf geltende Rechtsgrundlagen, das heisst rein formalrechtlich und nicht im Hinblick auf mögliche Gesundheitsschäden. Sie wird sich also nicht für Dich oder für den Zahnarzt „entscheiden“ sondern sie trifft gar keine Entscheidung.

Wenn Du nicht selbst einen Gutachter beauftragen willst, kannst Du nur Klage gegen den behandelnden Zahnarzt einreichen, woraufhin dann das Gericht einen unabhängigen Gutachter beauftragen wird.

Dieser Gutachter wird Dich dann untersuchen und ein Gutachten zu der vom Gericht formulierten Fragestellung abgeben.

Wenn Du vor Gericht verlierst, hast Du natürlich neben den Gerichts- und Anwaltskosten auch die Kosten des Gutachters auf der Rechnung.

Gruß
Gero

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Hallo Gero,

danke fuer deinen Beitrag. Die Landeszahnaerztekammer Ba-Wue hat eine Gutachterkommission die pruefen kann, ob beim abgebrochenen Zahn ein Behandlungsfehler vorliegt, der zum Gesundheitsschaden (koerperliche Integritaet und Wohlbefinden) gefuehrt hat und kann auch die Rechnung pruefen (separates Verfahren). Dies fuehrt i. d. R. zu einem Termin mit allen Parteien, dem Richter der Gutachterkommission etc. Ich lebe im Ausland und bevor ich mich darauf einlasse, will ich wissen, ob so ein Verfahren erfolgversprechend ist. Ich frage mich naemlich, ob die LZK nicht eher dazu neigt, den ZA zu verteidigen. Eine gerichtliche und kostenpflichtige Fortsetzung beabsichtige ich nicht.

Kris

Hallo Kris,

es tut mir leid, dass ich Dir eine falsche Auskunft gegeben habe. In meinem Kammerbereich gibt es eine solche Gutachterkommission nicht. Dieses Gutachterverfahren hat nicht den Charakter einer Gerichtsverhandlung, es wird auch nicht von einem Richter geführt sondern von einem Juristen mit der Befähigung zum Richteramt (ich habe mir eben mal die Statuten durchgelesen).

Da dieses Verfahren kostenfrei ist, gehst Du ja kein Risiko ein, wenn Du einen entsprechenden Antrag stellst.

Eine Aussage zur eventuellen Parteilichkeit dieser Kommission ist naturgemäß nicht möglich. Es ist aber eher unwahrscheinlich, dass Du mit einem parteiischem Ergebnis zu rechnen hast.

Gruß
Gero

Hallo Gero,

Es ist aber eher unwahrscheinlich, dass Du mit einem parteiischem :Ergebnis zu
rechnen hast.

Das hatte ich befuerchtet!

Kris