Gutachterkosten erstatten lassen?

Hallo zusammen,

eine Person A hatte vergangene Woche einen Autounfall mit „geringfügigem“ (=Kotflügel und Außenspiegel müssen ersetzt werden) Schaden. Er/Sie würde gerne ein Gutachten erstellen lassen, um darüber seine/ihre Schaden gegenüber der Versicherung geltend zu machen.

Ein dritte Person C meinte, dass lediglich die Gutachterkosten erstattet werden, wenn der Schaden einen gewissen Beitrag überschritten hätte. Anderenfalls müsste Person A seine/ihre Gutachterkosten selber zahlen.

Wer kann mir diesbezüglich nähere Informationen geben bzw. Quellen nennen, wo ich mich informieren kann.

Gruß,

Pierre

Je nach AG-Bezirk wird es bei Schäden unter 700-900 €als Verstoß des Geschädigten gegen dessen Schadenminderungspflicht angesehen, den Schaden durch ein Sachverständigengutachten feststellen zu lassen. Es reicht ein Kostenvoranschlag. Folge: der Geschädigte würde auf den Kosten für das Gutachten sitzenbleiben.
Wenn sich der Schaden voraussichtlich in dieser Höhe bewegt: Am besten KVA einholen, an die Versicherung schicken und fragen, ob das ausreicht oder man ein SVG einholen soll. Dann ist man auf der sicheren Seite.
Noch sicherer ist es, gleich zum Anwalt zu gehen und den das regeln zu lassen…

Hi Wotan,

vielen Dank für deine Antwort.

Jedoch verstehe ich nicht, warum das Einschalten eines Anwaltes nicht als „Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht“ angesehen wird.

Immerhin muss die Versicherung des Geschädigten dann auch noch die Anwaltskosten übernehmen.

Gruß,

Pierre

Jedoch verstehe ich nicht, warum das Einschalten eines
Anwaltes nicht als „Verstoß gegen die
Schadensminderungspflicht“ angesehen wird.

Immerhin muss die Versicherung des Geschädigten dann auch noch
die Anwaltskosten übernehmen.

Das ist eine reine Wertungsfrage. Im Grundsatz muss natürlich der Schädiger alle Kosten übernehmen. Aber irgendwo „muss auch mal gut sein“, irgendwo kann man dem Schädiger die Kosten billigerweise nicht mehr auferlegen.

Levay

Hallo!

Jedoch verstehe ich nicht, warum das Einschalten eines
Anwaltes nicht als „Verstoß gegen die
Schadensminderungspflicht“ angesehen wird.

Weil Jedermann das Recht auf gehörige rechtliche Vertretung hat und nur dadurch die „Waffengleichheit“ (zumindest theoretisch) verwirklicht werden kann.

Gruß
Tom

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Servus!

Jedoch verstehe ich nicht, warum das Einschalten eines
Anwaltes nicht als „Verstoß gegen die
Schadensminderungspflicht“ angesehen wird.

Weil auf der anderen Seite Profis sitzen, die den ganzen Tag nichts anderes tun, als Ansprüche von Geschädigten zu prüfen und nach jeder noch so kleinen Möglichkeit suchen, diese Ansprüche abzuweisen.

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