Muß der Mieter nach Aufforderung durch den Vermieter Gutachterkosten übernehmen für Bagatellschaden. Es handelt sich um 2 Stellen am Kunststoffenster, einige mm groß, wo die Beschichtung durch Entfernen von Gardinenhaken beschädigt ist. Fenster sind 20 Jahre alt und erst hatte der Vermieter zugesagt, bei der Herstellungsfirma ein Reperaturset zu bestellen . ( Stift und Klebefolie )
Das gleiche für Treppenschaden ( Treppe zur Wohnung ) der aber bei Auszug nicht festgestellt wurde sondern erst 2 Wochen später durch den Vermieter und wo nicht sicher ist, wer ihn verursacht hat.
Sehr geehrter Koni8,
ich bin Gutachter für Transportschäden und kann somit die Frage nicht umfassend beantworten.
MfG
Die gestellten Fragen sind rein juristisch zu behandeln!
Meine persönliche Meinung hierzu: Falls der Vermieter den Gutachter eigenmaechtig bestellt hat, es handelt sich um ein Privatgutachten. Bezahlt hierfür logischerweise derjenige, der ihm bestellt hat. Falls der Gutachter vom Gericht bestellt wurde, dann die unterliegende Partei hat saemtliche Kosten zu tragen.