Guten Tag,
nach einem nicht verschuldenten leichten unfall wurde ein gutachter eingeschaltet. diesem wurde auch per email bzw. telef. vorher mitgeteilt das der schaden etwa 650,- € betragen wird. das von ihm erstellte gutachten ergab ~ 715,- €. der wiederbeschaffungswert beträgt ~ 750,- €. ein anwalt sagte das die gegenversicherung evtl. nicht für die gutachterkosten aufkomme, da es sich um einen bagatellschaden handelt den der versicherer auch ohne gutachten ausgeglichen hätte. hat der beschädigte ( laie ) nicht das recht einen freien gutachter einzuschalten ? oder hat sogar in dem fall der gutachter mitschuld und hätte auf die evtl. konsequenzen hinweisen müssen ?
Hallo!
hat der
beschädigte ( laie ) nicht das recht einen freien gutachter
einzuschalten ?
Klar hat er das. Er hat aber auch die Pflicht, den Schaden möglichst gering zu halten und nicht unnötig in die Höhe zu treiben.
oder hat sogar in dem fall der gutachter
mitschuld und hätte auf die evtl. konsequenzen hinweisen
müssen ?
Der Anwalt wäre haftbar zu machen gewesen, wenn er das Gutachten in Auftrag gegeben hätte, denn es gehört zur Berufspflicht des Anwalts, nicht des Gutachers, den Mandanten vor unnötigen Ausgaben zu bewahren. Dass der Gutachter gegen Geld Gutachten erstellt, darf man ihm nicht zum Vorwurf machen. Der will auch Wurst auf dem Brot haben.
Bei unverschuldetem Unfall gilt also: Vor (!) allen (!) anderen Aktivitäten den Anwalt befragen, dann kann nichts passieren.
Hi,
die Bagatellgrenze liegt zwischen 700 - 750€ darunter reicht ein Kostenvoranschlag der Werkstatt. Es könnte also bei 715€ reichen das diese Bagatellgrenze überschritten wird.
Mal ein aktuelleres Urteil
http://www.lexisnexis.de/rechtsnews/index.php?p=prod…
Woher kam die vorherige Schätzung?
Q-Gruß
vorherige schätzung ( kostenvoranschlag ) hat eine werstatt erstellt.
anschl. wurde der unfallgeschädigte von allen ( familie, freunde etc. ) seiten zum gutachter überredet. die homepage des gutachters tat dann sein übriges und überzeugte durch argumente wie: Der Geschädigte hat das Recht sich einen Gutachter seiner Wahl zu nehmen. oder: Die Kosten die für die Ermittlung der Schadenhöhe anfallen sind Bestandteil der Gesamtschadenregulierung. Sie unterschreiben eine Abtretungserklärung und der Gutachter rechnet mit der Versicherung ab, so dass Sie auch nicht in Vorkasse treten müssen.
geht man bei der schadenhöhe für bagatellschäden eigentlich vom netto oder bruttowert aus ? netto beläuft sich der schaden auf ~ 630,- €. wäre echt ärgerlich wenn man auf den gutachterkosten sitzen bleibt.
das hat sich in dem fall leider unglücklich überschnitten. anwalt wusste nichts vom gutachter da der anwalttermin erst anschl. war.
ärgerlich 
Hallo,
Sie unterschreiben eine
Abtretungserklärung und der Gutachter rechnet mit der
Versicherung ab, so dass Sie auch nicht in Vorkasse treten
müssen.
Na, dann soll der doch machen. Das ist ja dann sein Problem.
Cheers, Felix
vorherige schätzung ( kostenvoranschlag ) hat eine werstatt
erstellt.
Hi,
das ist auch der übliche Wege bei einem Bagatellschaden.
anschl. wurde der unfallgeschädigte von allen ( familie,
freunde etc. ) seiten zum gutachter überredet.
Man sollte nicht auf Leute hören die mal was gehört haben, und bei dessen Nachbarssohn auch sowas war. Zwar nicht gleich aber ungefähr so.
Aber das ist jetzt mal egal.
die homepage
des gutachters tat dann sein übriges und überzeugte durch
argumente wie: Der Geschädigte hat das Recht sich einen
Gutachter seiner Wahl zu nehmen. oder: Die Kosten die für die
Ermittlung der Schadenhöhe anfallen sind Bestandteil der
Gesamtschadenregulierung. Sie unterschreiben eine
Abtretungserklärung und der Gutachter rechnet mit der
Versicherung ab, so dass Sie auch nicht in Vorkasse treten
müssen.
Das stimmt auch alles, ist genauso richtig wie wenn einer sagt, gehe zum Anwalt und alles wird gut. Die Versicherung zahlt. Stimmt ja auch, wenn die Rahmenbedingen stimmen.
geht man bei der schadenhöhe für bagatellschäden eigentlich
vom netto oder bruttowert aus ? netto beläuft sich der schaden
auf ~ 630,- €. wäre echt ärgerlich wenn man auf den
gutachterkosten sitzen bleibt.
Von dem Schaden der tätsächlich entstanden ist. Wird repariert, dann wird die 715€ gezahlt, wenn nicht dann eben die 650€.
Nehme mal an der Anwalt wird versuchen die 715 geltend zu machen in Hinblick auf die Gutachterkosten.
Q-Gruß
Hallo,
Sie unterschreiben eine
Abtretungserklärung und der Gutachter rechnet mit der
Versicherung ab, so dass Sie auch nicht in Vorkasse treten
müssen.Na, dann soll der doch machen. Das ist ja dann sein Problem.
Das nützt doch nichts, zahlt die Versicherung nicht wird er sich
ganz schnell wieder erinnern wer der Auftraggeber war. Ist bei der
Werkstatt doch auch nicht anders.
Stefan