Gutachterkosten wer zahl sie ?

Hallo wer kann mir antworten, wir die WEG haben eine Beweissiherungsverfahren gegen unseren Bauträger einleitenmüssen, die Schadensumme 130.000 Euro, Gutachterkosten 5,000 Euro.
Können wir diese Gutachterkosten aus der Rücklage bezahlen, nach Mehrheitsbeschuss ( Gelder sind da )
Kann jeder Eigentümer mit diesem Gutachten seinen teil des Schadens einklagen und die Gemeinschaft den restlichen Teil.

Über Antworten bin ich Euch dankbar.

Hallo,
ein Beweissicherungsverfahren wird normalerweise beim Gericht beantragt und von dort auch abgewickelt. Der Richter entscheidet dann auch, welche Partei welchen Kostenanteil zu tragen hat. Anders ist es, wenn die WEG selbstständig ein sogenanntes Partei-Gutachten bei einem Gutachter bestellt, dann muss die WEG auch zunächst die Gutachterkosten alleine tragen. Und diese können selbstverständlich von den Rücklagen bezahlt werden. Wenn der Verwalter über die Bestellung eines Partei-Gutachtens abstimmen lässt, sollte er von der Gemeinschaft auch festlegen lassen, wie die Kosten finanziert werden.
Nach Abschluss des Beweissicherungsverfahrens erfolgt in der Regel ein Vergleich vor Gericht. Dann wird auch festgelegt, wer die Kosten trägt. Wenn die WEG geschlossen das Verfahren beantragt hat, muss meiner Meinung nach die WEG auch geschlossen den Schadensersatz vereinnahmen, und nicht der einzelne Wohnungseigentümer.
Eine rechtssichere Auskunft erteilt in einem solchen Fall am besten ein Fachanwalt für WEG-Recht.
MOETT

Vielen Dank für schnelle Antwort,
jetzt bin ich doch etwas schlauer. Was ich herausfinden muss ist noch diese Sache, wer denn nun die Schäden aus dem Beweissicherungsverfahren aufsplittet, denn es sind ja Schäden nicht nur am Gemeinschafteigentum sondern auch am Sondereigentum ( in den Wohnungen der jeweiligen Eigentümer), was ich nicht versteh die Schimmeln vor sich hin schon seit einem Jahr und keiner sagt einen Ton, ich glaube die hoffen die Gemeinschaft wird das schon machen. Aber das wird ja wohl nicht gehen.

Danke nochmals und wenn Sie ewtl. wissen wie es am besten weitergehen sollte bin ich Dankbar für Anregungen oder Erfahrungen

Hallo,
mehr kann ich Ihnen nicht erklären. Ich verstehe auch nicht genau, um was es nun genau bei Ihnen geht. Sie sprechen von einem Beweissicherungsverfahren, das aufgesplittet werden soll. Ein Gutachten umfasst normalerweise alle Schäden, egal ob Gemeinschafts- oder Sondereigentum. Haben Sie überhaupt ein Gutachten? Wenn ja, wer hat es bestellt, das Gericht oder die Gemeinschaft bzw. der Verwalter? Wenn es ein vom Gericht bestelltes Gutachten ist, dann entscheidet auch das Gericht, was gemacht werden muss.
MOETT

Hallo, nochmals danke für Ihre Mail.
Ja wir haben ein Gutachten, das wir als Gemeinschaft über unseren Anwalt bestellt haben, dieser machte dann ein Selbständiges Beweissicherungsverfahren, also haben wir bzw.unsere Verwalter es bestellt. Dieses ist jetzt da. Es ist klar ersichtlich was Schäden am Sondereigentum und was am Gemeinschaftseigentum.
Was mich so auf die Palme bringt ist die Tatsache, dass die Eigentümer mit den Schäden in den eigenen Wohnungen schön still halten, der Verwalter aber wohl keinen Mut hat ( denn er ist einer der Eigentümer der keinen direkten Schaden hat, sondern nur am Gemeinschafteigentum ) zu sagen, liebe Miteigentümer nehmt jeder eine Kopie des Gutachtens und klagt eurer recht für die Schäden an eurem Sondereigentum bitte selber ein, wir anderen mit euch zusammen können ja die Schäden am Gemeinschafsteigentum weiter verfolgen.
Ich hoffe Sie haben jetzt mein Problem verstanden .Sie würden glaube ich an meiner Stelle bei einem Schaden vom 130,000 Euro auch so reagieren.Ich möchte Sie hiermit nicht belasten, herzlichen Dank für Ihre Mühe
Mit freundlichem Gruß
D.M

Hallo,
jetzt habe ich verstanden. Wenn man einen solch schlechten Verwalter hat, sollte man wirklich die Schäden am eigenen Sondereigentum gegenüber dem Bauträger selbst einklagen, bevor die ganze Sache verjährt. Der Verwalter sollte jedoch seinen Pflichten nachkommen und die Schäden am Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum instandsetzen lassen. Was nützt ein Gutachten, wenn nicht danach gehandelt wird?!
MOETT

Hallo nochmals, vielen vielen Dank für die Meinung die ich auch vertrete, wir werden nun nochmals mit dem Verwalter versuchen zu reden, aber ich glaube es wird nicht gut enden, da wir langsam aber sicher die Faxen dicke haben!!!

Ganz lieben Dank für Ihre Mühe , beste Grüße
D.M

Hallo,
ich nehme an, die Gutachterkosten können aus den Rücklagen bezahlt werden. Und wenn sich alle einig sind, ist es sowieso kein Problem.
Aber das Klagen ist schwierig, da muss man sich wirklich von einem Rechtsanwalt beraten lassen! Es müsste erst mal überprüft werden, wie die Verträge aussehen. Hat jeder einen eigenen Vertrag abgeschlossen? Dann muss wohl auch jeder für sich klagen. In Deutschland sind normalerweise keine Sammelklagen möglich. Die WEG ist zwar rechtsfähig, aber hat sie denn einen Vertrag mit der Baufirma abgeschlossen? Nur dann kann sie auch klagen. Diese Rechtsfragen sind nur mit Rechtsberatung zu klären, und man braucht einen Anwalt, der sich gut mit Baurecht auskennt. Eventuell kann einer der Bauherrn eine Musterklage führen. Es ist auch wichtig, die Fristen einzuhalten.
Leider ist es nachher vor Gericht oft so, dass die Richter einen Vergleich vorschlagen. Vielleicht wollen sie sich nicht so genau mit diesen schwierigen und sehr speziellen technischen Fragen herumschlagen… So war es auch bei uns, trotz Gutachten.

hallo Birke16

ganz lieben Dank für Ihre Mühe und die Erklärung, ich werde versuchen die WEG dazu zu kriegen das jeder seine eigene Klage führt.Nur die Schäden am Gemeinschfateigentum, da müssen wir wohl als WEG durch.
Danke nochmals und L.G.
D.M