hallo,
ein rechtsstreit (fam.-gericht), eine der parteien läßt privat eine sachverständigen-stellungnahme von einem zweifellos anerkannten wissenschaftler erstellen.
meine frage: ist dieses schriftstück genauso relevant wie ein vom gericht beauftragtes gutachten oder gibt es unterschiede?
danke
heike
Hallo,
Parteigutachten kann man natürlich immer machen, kann man aber auch sein lassen. Wenn das Gericht ein Gutachten für nötig erachtet, wird es einen vereidigten Sachverständigen damit beauftragen und dieses Gutachten dann auch entsprechend würdigen, wenn es denn gut gemacht ist. Pateigutachten werden, wenn sie gut gemacht sind, natürlich auch vom Gericht gelesen und u.U. mit berücksichtigt (man darf sie nicht einfach ignorieren, wenn sie vorgelegt werden), sollten aber von der Gegenseite nicht überbewertet werden. Schlachten mit Privatgutachten kosten hauptsächlich Geld und bringen gar nichts. Trotzdem kann man natürlich die Uhr danach stellen, dass eigentlich immer auf ein „empörendes“ Privatgutachten der einen Seite flugs ein Gegengutachten der anderen Seite in Auftrag gegeben wird.
Gruß vom Wiz
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