Hi Ihr Lieben,
ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.
Angenommen:
Herr Meyer war Arbeitssuchend ( ALG II ) und hat nun am 25. Oktober eine Arbeit aufgenommen.
Bruttoverdienst 1.914,00 € mtl.
Lohnsteuer 222 €
Soli 13 €
Frage:
Wird bei dem Lohnsteuerjahresausgleich die Lohnsteuer mit dem Soli wieder erstattet, oder ist das zu schön gerechnet? 
Sprich, dass die Steuergrenze p.a. gezwölftelt wird und nur auf die Monate der Arbeit anzuwenden ist?!
LG & vielen Dank!
Richtig, so funktioniert das mit der Einkommensteuererklärung.
Schönen Gruß
Granini
Hallo Granini,
Richtig, so funktioniert das mit der Einkommensteuererklärung.
da der Fragesteller zwei Optionen angefragt hat ist es komisch mit „Richtig, so …“ zu antworten da der Fragesteller gar nicht weiß was denn nun „richtig“ ist.
Jedenfalls ist es so dass zb der Werbungskostenpauschbetrag und der Grundfreibetrag NICHT gezwölftelt werden.
Hallo Tobias, danke für den Hinweis, du hast natürlich recht, ich hatte mich verlesen.
Man hat den VOLLEN Freibetrag, auch wenn man weniger Monate im Jahr gearbeitet hat, somit kann sich die Person die Lohnsteuer komplett wiederholen.
Gruß
Granini
Hey,
danke Euch! Also erhält er die gesamte Steuer und den Soli( auch den?) zurück, da er unter der Besteuerungsgrenze liegt. Richtig?
LG