Hallo Experts.
Mittlerweile habe ich eingesehen, daß Makler bei der Suche nach etwas passendem durchaus hilfreich und ihre Provision auch wert sein können. Allerdings habe ich auch noch nicht so viele Erfahrungen sammeln können.
Momentan bin ich auf der Suche nach einem neuen Büro. Dabei habe Ich bisher 2 Extreme kennengelernt: der eine war super nett und freundlich - aber irgendwie ein wenig „verpeilt“, der andere war straight,etwas forsch, ziemlich humorlos und hat versucht mich mit Papier zu ersäufen
Was würde denn einen guten Makler ausmachen? Worauf sollte ich achten? Was für Infos sollte ein guter Makler bringen und was ist erst bei näheren Gesprächen wichtig? Zu guter Letzt: was sollte ich diesem Makler unterschreiben und was soll ich lieber gleich lassen? Wie könnte ein fairer Ablauf zwischen Makler und Kunde aussehen?
Freue mich schon auf eure Tips
Robert Schmidt
Der Makler ist von Natur aus schlecht
)…
… gut, vielleicht ist das ein klein wenig übertrieben.
ABER: Man sollte sich immer vor Augen halten, dass ein Makler in erster Linie SEINE Interessen verfolgt und dann die des Verkäufers/Vermieters (also sein Auftraggeber). Bezahlen lässt er sich dafür aber vom Käufer oder auch Mieter!!! Darüber sollte Mensch einmal nachdenken.
Gruß, Frank Scholtysek
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http://www.immo-X-pert.de
Immobilien NEUTRAL unter die Lupe genommen
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Nun zuerst einmal, jeder Verkäufer vertritt zuerst einmal sein ureigenstes Interesse, Verkaufen, dann kommt der Kunde.
Ein seriöser Makler stellt sich erst einmal dem Kunden vor und zwar nicht nur mit Namen, 7-er BMW und Hochglanz Visitenkarte, sondern mit Qualifikation (Nachweisbar), Reverenzen und ggf. Zugehörigkeit in Verbänden (VDI).Wichtig ist genau diese Reihenfolge, da jeder in Deutschland Makler werden kann, tummeln sich viele unqualifizierte in der Branche. Eine Ausbildung ist also zwingend erforderlich um Qualität abzuliefern.(Kaufmann der Grundstücks-und Wohnungswirtschaft,Immobilienfachwirt, Immobilienmakler-IMI usw.).
Ein Makler mit entsprechenden Reverenzen, hat dann noch zusätzlich den Nachweis, das er entsprechende Objekte bereits vermarktet hat. Hierbei muss man jedoch beachten, dass in Deutschland der Kunde meint „Verkaufe meine Immobilie, aber erzähl niemanden davon“, so das es für Makler schwierig ist gute Reverenzobjekte nennen zu dürfen.
Zuletzt die Verbandszugehörigkeit, sie zeigt, dass der Makler nach einem gewissen Codex des Verbandes arbeitet.Hierbei muss man aber auch beachten,dass viele Makler wegen der hohen Beiträge diese Verbände meiden(IVD ca. 1000,-/p.a.).
Danach wird der Makler versuchen Ihren Wunsch genau zu definieren.
Er wird Ihnen den Markt erklären und Aussichten erläutern.
Wenn Sie einverstanden sind nimmt er Sie in die Kundendatei auf.
Zur Provision:
Wenn Sie ein Objekt suchen also Kaufen oder Mieten wollen wird er mit Ihnen einen Maklervertrag abschließen. Dieses zu erklären würde hier den Rahmen sprengen. Wichtig ist, das ein Provisionssatz erkennbar ausgewiesen ist und das dieser nur bei Abschluss fällig wird (es gibt Makler die Schreiben in Ihre Verträge Provision bei Nachweis, hier fällt die Provision an auch wenn Sie das Objekt nicht nehmen, der bloße Nachweis genügt,-Hände weg- Einen Makler der Ihnen so etwas anbietet gleich rauswerfen!). Wie Herr Scholtysek schon richtig geschrieben hat, ist es „krank“ für eine Partei zu arbeiten und von der anderen den Lohn zu bekommen. Es ist aber leider nun mal so in Deutschland (z.B. USA ist es anders herum).Es gibt aber auch hier schon Makler die mit Innenprovision arbeiten.
Weiterhin muss im Vertrag das Leistungsspektrum ausgewiesen sein.
Bsp. Exposeerstellung, Bankaufbereitung, Notarbegleitung usw. .
Makler die das nicht anbieten halte ich ebenfalls für unseriös.
Nur einen Abschluss herbeizuführen und dafür Provision zu kassieren ist heute für eine qulifizierte Dienstleistung auf diesem Gebiet nicht mehr ausreichend.
Unterschreiben müssen Sie den Maklervertrag, sobald er Ihnen ein Objekt zeigt(was nicht heist, dass Sie es nehmen).Auf diese Unterschrift muss der Makler bestehen, da sie unabdingbar für die durchsetzung seines Provisonsanspruchs ist. Wenn man eben genanntes aber beachtet wird sie nur fällig, wenn Sie das Objekt nehmen und dann ist es ja legitim wenn der Makler seinen Lohn bekommt, oder?
Beim veräußern eines Objektes müssen Sie nur Unterschreiben, wenn Innenprovision vereinbart ist oder wenn Sie einen Alleinauftrag erteilen, was anzuraten ist, da hier nur ein Makler zeitlich begrenzt tätig wird und das Auftreten am Markt einheitlich erfolgt (Viele Köche verderben den Brei).
So ich hoffe ich war nicht zu abschweifend, aber es ist ein sehr komplexes Thema.
Gruß
Sören