Ein guter Steuerberater wird gesucht in Papenburg Umgebung. Finanzamt hat 5 Jahre nach dem Bau einen Haus auf Privat gekauftes Grundstück neue Grunderwerbsteur geschickt wegen „einheitliches Vertragswerk“ und damit ist der Käufer nicht einverstanden. Der Käufer will Anspruch erheben. Und wieviel betragen die Kosten dafür?
Der Grundstücksbesitzer sollte die Chancen seines Einspruchs erst noch einmal anhand einschlägiger BFH-Rechtsprechung überprüfen, z.B.
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Urteil vom 29.07.2009 - II R 58/07
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Beschluss vom 23.08.2007 - II B 3/07
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Urteil vom 02.03.2006 - II R 47/04
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Beschluss vom 31.03.2004 - II R 62/01
Wenn er dann immer noch der Meinung ist, dass er Aussicht auf Erfolg hat, findet er einen Steuerberater entweder über die Steuerberaterkammer oder über die Gelben Seiten.
Was der Steuerberater kostet, kann erst beantwortet werden, wenn du noch mitteilst, wie hoch in diesem Fall der Gegenstandswert ist, nach dem der Steuerberater sein Honorar zu berechnen hat.
Was der Steuerberater kostet, kann erst beantwortet werden,
wenn du noch mitteilst, wie hoch in diesem Fall der
Gegenstandswert ist, nach dem der Steuerberater sein Honorar
zu berechnen hat.
Neuer Grunderwerbbescheid, statt €1021 (2006), jetzt (2011) €6011. 2006 is natürlich schon bezahlt, also noch €4990 zuzahlen für Ehepaar pro person! Wieviel Kostet ein Steuerberater denn?
Und wie lange ist die Festsetzungsfrist? FA sagt 3 Jahren + 3 Jahren, ist das richtig?
Der Grundstücksbesitzer sollte die Chancen seines Einspruchs
erst noch einmal anhand einschlägiger BFH-Rechtsprechung
überprüfen.
Ich bekam einen Fragenbogen nach 4 Jahr und 9 Monaten. Wie lange ist die Feststellungsfrist? Finanzamt sagt 3 Jahre + 3 Jahre. Ist das richtig? Meinen ursprunglichen Bescheid von 2006 hat keinen Vorläufigkeitsvermerk gehabt.
Neuer Grunderwerbbescheid, statt €1021 (2006), jetzt (2011)
€6011. 2006 is natürlich schon bezahlt, also noch €4990
zuzahlen für Ehepaar pro person! Wieviel Kostet ein
Steuerberater denn?
Bei einem Gegenstandswert von 4.990 € beträgt das Honorar für einen Einspruch (pro Person) lt. Gebührentabelle 184,45 € bis 922,25 €, jeweils inkl. MWSt.
Und wie lange ist die Festsetzungsfrist? FA sagt 3 Jahren + 3
Jahren, ist das richtig?
Nicht ganz. Die Festsetzungsfrist sind 1 + 4 Jahre = 5 Jahre (§ 169 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 i.V.m. § 170 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO).