Guten Abend an alle!

Ich bin neu hier und habe einige Fragen.

Wir haben ein Haus gekauft. Dieses steht auf einem Grundstück mit einem weiteren Haus. Dieses Haus hat zwei Wohnungen bzw. Eigentümer.

Mein Haus steht in der Teilungserklärung als 2 WE. Wir bauten allerdings das Haus so um das wir ein Haus zur Nutzung haben.

In der Teilungserklärung ist vermerkt, dass unser Haus mit einer WE 29/100 und die andere WE 22/100 hat. Also 51 %.

Jetzt ist es so, dass wir die 51 % Kostenbelastung haben, aber wir nur 1 Stimmrecht in der WEG Versammlung haben.

Ich bin mir sicher, dass da was schief läuft. Für die anderen zwei ist es natürlich Vorteilhaft die Kosten dann auf uns mit 51 % abzuwälzen aber vom Stimmrecht haben wir nur eine Stimme???

Ich kann mir nur Vorstellen, dass es entweder oder ist.

Kann mir da einer helfen und ein paar Tips geben? Ich weiss hier echt nicht mehr weiter?

LG

Hallo,
ich kann hier nicht helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Ingenieurbüro htp
Hans-Joachim Borszik

Hallo Claudia,

es kommt darauf an wie die Abstimmungsregelung für die Wohnungseigentümerversammlung in der Teilungserklärung geregelt ist.

Wenn nichts in der Teilungserklärung geregelt ist gilt das Kopfprinzip (gestetzliche Regelung). Jeder Eigentümer hat eine Stimme unabhängig davon, wieviel MEA (Miteigentumsanteil der Eigentümer hat)

In eurem Fall 1 Stimme du und zwei Stimmen die anderen Eigentümer.
Wenn die beiden Wohnungen, die euch gehören unterschiedliche Eigentümer hätten, wäre es immer eine Patt Situation;

1 Wohnung gehört dir
1 Wohnung gehör t deinem Mann

Es kann auch sein, dass in der Teilungserklärung für bestimmte Dinge unterschiedliche Kostentragungspflichten geregelgt sind.
Um hier genaue Aussagen treffen zu können, müsste ich die Teilungserklärung sehen.

Mfg Hasan Coskun
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