Seit 17 Jahren zahlen wir keine Gartenpflege und im Mietvertrag steht hiervon auch nichts und heute möchte Sie für das letzte Jahr ohne es vorher angekündigt zu haben Gartenpflege bezahlt haben.
Guten Abend . Seit 17 Jahren wohne ich der Wohnung.Heute bekamm ich die Nebenkostenabrechnung und so
Ein Deutliches Nein!!!Wenn im Mietvertrag darüber nichts vereinbart Wurde, kann Jetzt Nicht einfach die Gartenpflege mit in Den Nebenkosten reingenomen werden. Eine Kurze freundliche Mitteilung an den Vermieter mit der Bitte um übersendung einer Korekkten NK Abrechnung auf Grund der des Falschen Abrechnungsposten reicht aus!!!
Ich bedanke mich recht herzlich für Deine schnelle Antwort.
Viele Grüsse Frank
ja auch wenn die gartenpflege nicht ausdrücklich drinnen steht, kann sie sich hinter einer klausel verstecken, die lautet, dass alle 17 betriebskostenarten nach der II. berechnungsvervordnung oder so ähnlich abgerechnet werden können.
ob gezahlt werden muss oder nicht kann man nur mit mietvertrag sagen.
Seit 17 Jahren zahlen wir keine Gartenpflege und im
Mietvertrag steht hiervon auch nichts und heute möchte Sie für
das letzte Jahr ohne es vorher angekündigt zu haben
Gartenpflege bezahlt haben.
Hallo FrankDjego,
wenn die Gartenpflege als Nebenkostenposten NICHT im Mietvertrag steht, dann musst du auch diese Kosten NICHT akzeptieren. Am Besten mit dem Vermieter reden oder schriftlich Widerspruch bzgl. der Gartenpflege einlegen (dabei begründen, dass diese Kosten nicht im Mietvertrag stehen und daher nicht rechtens sind).
Es ist jedoch so, dass die Nebenkosten, zumindest die unstrittigen, unverzüglich nach Eingang der Nebenkostenabrechnung an den Vermieter zu zahlen sind.
Beste Grüße
Kocki
Seit 17 Jahren zahlen wir keine Gartenpflege und im
Mietvertrag steht hiervon auch nichts und heute möchte Sie für
das letzte Jahr ohne es vorher angekündigt zu haben
Gartenpflege bezahlt haben.
Hallo,
leider kann ich Dir hier nicht helfen, denn damit kenn ich mich nicht aus.
Gruß
mahema
Seit 17 Jahren zahlen wir keine Gartenpflege und im
Mietvertrag steht hiervon auch nichts und heute möchte Sie für
das letzte Jahr ohne es vorher angekündigt zu haben
Gartenpflege bezahlt haben.
Hallo FrankDiego,
wenn nichts im Mietvertrag steht und keine Ankündigung erfolgte, kann die
Gartenpflege auch nicht umgelegt werden.
Ich kenne jedoch viele Fälle, in denen die Vermieter(innen) den Garten immer
selbst gepflegt haben, aber dies irgendwann aus Alters- oder anderen -gründen
nicht mehr können. Wenn Ihr Fall ebenso gelagert ist, rate ich zu einem
freundlichen Gespräch - und wenn Sie von dem gepflegten Garten profitieren
(Wohnqualität), auch zur Bereitschaft eines Konsenses ab nächstem Jahr -
vielleicht für die nächsten 17 Jahre…
LG
Mary