Ich habe auf meinen Antrag beim Amtsgericht für meine Mutter aufgrund Krankheit die Betreuung - Gesundheitsfürsorge und Aufenthaltsbestimmungsrecht- bekommen. Ich habe keine Vermögensbetreuung, da meine Eltern alles gemeinsam haben (Haus, Konten etc). Nun bekomme ich vom Amtsgericht ein Schreiben mit der Aufforderung eine Vermögensaufstellung zu machen.
Das Vermögen wie in dem Formular gefordert entzieht sich aber meinen Kenntnissen. Ich kann auch schlecht meinen Vater auffordern alles offenzulegen. Muss ich dieses Formular ausfüllen, obwohl ich keine Vermögensbetreuung habe?
Danke für Eure Antworten.
Antworte dem Amtsgericht mit kurzem Schreiben, dass deine Betreuung lediglich auf die Gesundheitsfürsorge und die Aufenthaltsbestimmung beschränkt sei und dass du deswegen zu den angefragten Sachverhalten keine Auskunft geben kannst. Das möglichst furztrocken, die Rechtspfleger bei Gericht können mit furztrockenen Schreiben meistens besser umgehen als mit irgendwelchem Gejammer oder Rechtfertigungen.
danke für die Antwort
Naja, die Auskunft über die Vermögensverhältnisse dient meistens eher der Prüfung, ob die Aufwandsentschädigung für die Betreuung aus den finanziellen Mitteln des Betreuten bestritten werden kann.
Falls die Betreuung jedoch ohne Aufwandsentschädigung laufen soll, dann besteht kein Bedarf, auf die Offenlegung der Vemögensverhältnisse.
Es wäre jedoch allgemein empfehlenswert zu prüfen, ob die Betreute über ihren Vemögensanteil tatsächlich noch verfügen kann…