Guten Tag, folgendes Problem: Bei

… Antragsstellung im Jobcenterhabe ich darauf aufmerksam gemacht, dass die Zahlung auf ein P-Konto erfolgen würde und dieses aber vom Finanzamt gepfändet ist und im Antrag angekreuzt, dass die Mietzahlung an den Vermieter erfolgen soll, Name und Bankdaten ebenfalls hinterlegt. Nun ist letzten Freitag der Bewilligungsbescheid angekommen und gestern die Zahlung rückwirkend für 2 Monate auf mein Konto eingegangen. Die Zahlung enthält auch die Miete für 2 Monate Nov. und Dezember 2012 Der Pfändungsfreibetrag auf dem Konto beträgt: 1.028,00 Euro. Die Mietzahlug : 1.100 Euro. nun habe ich dem Vermieter 1000 Euro Miete gestern überwiesen, habe somit lediglich 28 Euro übrig um denLebensunterhalt bis zum 31.12. 2012 zu bestreiten. Ebenfalls habe ich nun 100 Euro Mietschulden. Meine Frage lautet nun, da ich alles offengelegt habe und auch darauf hingewiesen habe, dass eine Pfändung besteht und im Antrag angekreuzt habe, dass die Miete an den Vermieter erfolgen soll…was soll ich jetzt machen ? Telefonische Erreichbarkeit der Sachbearbeiterin seit gestern auf 0, ein Fax mit Schilderung des Problems und Rückrufbitte bisher erfolglos. Meine Frage: da doch die Antragsannahme und Bewilligung erfolgt ist, ist doch auch die Bewilligung die Miete an den Vermieter zu überweisen somit gegeben, oder ? Kann ich darauf bestehen, dass mir die 1000,- Euro als Barauszahlung geleistet werden und diese dann als Darlehen gewährt werden ? Ich wüsste sonst nicht, wie ich mit den 28 Euro bis zum 31.12.2012 zurechtkommen soll.

Hallo, mein Spezialgebiet ist Mietrecht und Mietvertrag, tut mir leid, das ist zu sehr abhängig von den Gepflogenheiten der jobcenter.- Am besten ist, Sie gehen persönlich zum jobcenter und schildern nochmals Ihre Sachlage. Lassen Sie sich nicht abwimmeln, vielleicht erhalten Sie wenigstens einen Lebensmittelgutschein. Kann leider nicht mehr dazu sagen.- Gruß, Achim