… Antragsstellung im Jobcenterhabe ich darauf aufmerksam gemacht, dass die Zahlung auf ein P-Konto erfolgen würde und dieses aber vom Finanzamt gepfändet ist und im Antrag angekreuzt, dass die Mietzahlung an den Vermieter erfolgen soll, Name und Bankdaten ebenfalls hinterlegt. Nun ist letzten Freitag der Bewilligungsbescheid angekommen und gestern die Zahlung rückwirkend für 2 Monate auf mein Konto eingegangen. Die Zahlung enthält auch die Miete für 2 Monate Nov. und Dezember 2012 Der Pfändungsfreibetrag auf dem Konto beträgt: 1.028,00 Euro. Die Mietzahlug : 1.100 Euro. nun habe ich dem Vermieter 1000 Euro Miete gestern überwiesen, habe somit lediglich 28 Euro übrig um den Lebensunterhalt bis zum 31.12. 2012 zu bestreiten. Ebenfalls habe ich nun 100 Euro Mietschulden. Meine Frage lautet nun, da ich alles offengelegt habe und auch darauf hingewiesen habe, dass eine Pfändung besteht und im Antrag angekreuzt habe, dass die Miete an den Vermieter erfolgen soll…eine tel. Klärung ist wohl nicht möglich, die Sachbearbeiterin geht nciht ans Telefon und auf mein Fax wird nicht reagiert. Was nun ?
Hallo,
aus Erfahrung kann ich nur raten mir einer Person Deines Vertrauens als Zeugen zum Jobventer zu gehen und den Sachverhalt zu klären.
Wir haben in Deutschland einen Ermessensspielraum der Sachbearbeiter der oftmals gnadenlos ausgenutzt wird. Du hast das Recht auf den sogenannten Regelsatz, den Du zum Leben benötigst. Dies aht die Sachbearaterin w0hl „vergessen“.
Aber Du hast auch das Recht, einen Zeugen oder eine Zeugin mit zum Beratungsgespräch zu nehemen. Meistens reagieren dann die Bearbeiter anders.
Viel Erfolg, Volker