Guten Morgen,
- Sie ist auf Grund ihrer eigenen Rente 245€ pflichtversichert.
- Sie bezieht Witwenpension in Höhe von 1200€ davon werden 200€ auch für die GKV einbehalten.
- Die Rückforderung bezieht sich aus angeblich zuviel gezahlter Beihilfe.
- eine Überzahlung hat aber nie stattgefunden, da immer die Krankenhausrechnung der GKV mit eingereicht wurde und die Beihilfe nur den Restbetrag, der auf Grund von Chefarzt Behandlung entstanden ist so das alle Rechnungen bezahlt wurden ohne einen Cent mehr zu zahlen, also plus minus Null!
Auf mehrmaliges Nachfagen bei der Beihilfekasse wurde immer ein Schreiben zugeschickt, das sie Beihilfeberechtigt ist zu 70%.
In der Vergangenheit wurde dann immer so dieses Berechnt:
Krankenhausrechnung GKV + Chefarztrechnungen = 100%
Da man aber nicht mehr als 100% herausbekommt hat also die Beihilfe den Rest beglichen, diese waren noch nicht einmal 30%.
Nun fordert man alle gezahlte Beihilfe zurück.
Gruß
Olli
Fakt ist folgender - GKV und Beihilfe geht nicht. Wenn Sie auf
Grund eigener Rente GKV Versichert ist entfällt Beihilfe - da
sonst mehr als 100% Krankenversichert wäre, Gesundheitsreform
2009 besagt deutlich entweder GKV oder Beihilfe mit Ergänzung
- vermischung GKV und Beihilfe geht nicht mehr.