Guten Tag, meine Freundin hat zum zweiten Mal eine Anzeige wegen Diebstahl. Fällt die zweite Strafe höher aus? Sie hat das gestohlene Geld am nächsten Tag g

Meine Freundin hat zum Uwe Mal eine Anzeige wegen Diebstahl bekommen. Fällt dieses Strafmaß höher für sie aus. Danke für gutgemeinte Antworten

Wenn es beim ersten Mal nicht nur zur Anzeige kam, sondern auch zu einer entsprechenden Reaktion von Seiten Staatsanwaltschaft/Gericht, die die Sache nicht gerade wegen erwiesener Unschuld eingestellt haben, dann wird die Reaktion dieses Mal deutlicher ausfallen, um den „Lerneffekt“ zu befördern.

Da Du bzgl. des ersten Mals schon von „Strafmaß“ sprichst, gehe ich mal davon aus, dass es hier tatsächlich schon eine Strafe gegeben hat, und wir nicht von einer Einstellung wegen Geringfügigkeit oder von Erziehungsmaßregeln (nächste Stufe wären dann Zuchtmittel, danach dann die Jugendstrafe) nach JGG reden. Ansonsten wäre das so die typische „Karriere“, von der man nur ganz dringend abraten kann! Dem Ersttäter wird bei kleineren Delikten viel verziehen, und man gibt sich vor deutschen Gerichten alle Mühe, Verständnis für einmalige Ausrutscher zu zeigen. Aber dieses Verständnis nimmt im Wiederholungsfall deutlich ab!

Natürlich gibt es die - für mich nicht nachvollziehbaren - Fälle, in denen jemand eine ganze Seite Strafregister zusammen bringen musste, um endlich einmal richtige Konsequenzen spüren zu müssen. Verlassen sollte man sich hierauf aber nicht! Und insbesondere sollte man im Wiederholungsfall auch sehr gut überlegen, was man zur Frage nach einer Änderung der Lebensumstände / -Führung antworten will. Da sollte es dann nicht nur Lippenbekenntnisse geben, sondern sollte man von bereits eingeleiteten - nachprüfbaren - Maßnahmen berichten können (z.B. neue Freunde aus nicht einschlägig vorbelastetem Umfeld, …)

@Wiz hat das meiste schon geschrieben.

Falls die erste Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde und die Bewährungsfrist noch nicht abgelaufen ist, kann diese Strafe nun vollzogen werden.