… hinterlässt ein Familienunternehmen. Es gibt kein Testament. Meine Mutter soll von meinem Onkel abgefunden werden, also jede Beteiligung an der Firma ausschlagen. Gibt es für mich als Enkel der verstorbenen Oma irgendwelche Ansprüche oder habe ich mit der Abfindung meiner Mutter alles verloren??
Guten Tag Momo77,
Sie erben als Enkel nach Ihrer Mutter, leider in erster Linie nicht nach der Oma.
Tut mir leid, dass ich Ihnen nichts Positiveres sagen kann.
LG aus Stuttgart
Hallo Momo77,
bei dieser Konstellation kann ich leider nicht weiterhelfen.
Gruß
Pasha
hallo momo77
im normalfall erben nur die direkten angehörigen. wenn sie im testament nicht bedacht wurden gehen sie wahrscheinlich( rechtlich gesehen) leer aus, ausser ihre mutter gibt ihnen etwas freiwillig davon ab, aber dazu ist sie nicht verpflichtet.Aber ein versuch kann vielleicht nicht schaden ?
lg sicha
Hallo,
sie haben damit gar nichts verloren, da Sie vermutlich gar keine erbrechtlichen Ansprüche nach dem Tod Ihrer Großmutter haben. Aber im Zweifel sollten Sie und vor allem Ihre Mutter sich in einer solch weitreichenden Frage anwaltlich beraten lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth
Hallo,
die Oma wird nur von deiner Mutter und deren Bruder beerbt. Wie die beiden sich einigen ist deren Sache. Enkel sind nicht erbberechtigt, wenn die Kinder der verstorbenen Person noch leben.
Hallo,
Du hast nichts verloren, da Du nie einen Anspruch auf ein Erbe von Dener Großmutter hattest, solange Deine Mutter noch lebt. Und die kann mit ihrem Vermögen, im konkreten Fall mit der die Forderung aus der Erbschaft, machen, was sie will und muss keine Rücksicht auf irgendjemanden nehmen - egal wie unsinnig möglicherweise ihr Handeln erscheinen mag.
Ingeborg
Erbberechtigt sind Sie nicht, lediglich Ihre Mutter als Kind der Erblasserin. - Verloren haben Sie nichts, weil Sie ja nichts gewonnen hatten.
deine Mutter ist Erbin und wenn sie mit der Abfindung einverstanden war,ist das ihr Erbe.
Du als Enkelin hast keinen Anspruch auf ein Erbe der Oma
Hallo Momo77, wenn Du nicht namentlich im Testament erwähnt wurdest, hast Du mit der Abfindung Deiner Mutter garnichts zu tun, da Du sowieso nichts geerbt hättest, bist Du namentlich erwähnt, hat die Abfindung Deiner Mutter durch ihren Bruder mit Deinem Erbanspruch nichts zu tun. Du erhältst dann Deinen Erbanteil, der im Testament festgelegt wurde, ein rechtlichen Anspruch auf eine Erbfolge hast Du nicht.
Gruß petit
Hallo,
sorry keine Ahnung.
Gruß Sylvia
Hallo,
Ihre Mutter ist also die gesetzliche (Mit-)Erbin. Wenn die Mutter sich mit den übrigen gesetzlichen Erben über einen Erbauseinandersetungsvertrag geeinigt hat, ist die ganze Sache besiegelt. Sie können da nichts gegen machen. Sie könnten allenfalls mit der Mutter noch einmal reden, wenn die Auseinandersetzung noch nicht perfekt ist.
MfG
PB
Hallo Momo 77,Wenn Deine Verstorbene Oma Dir etwas hinterlassen wollte,so haette sie es zu Lebzeiten getan.Du hast meiner Meinung nach ueberhaupt keinen Anspruch auf Teile des Erbes.Deine Mutter kann entscheiden ob sie die angebotene Abfindung annehmen will oder als 50% tiger zukuenftiger Teilhaber der Firma optieren will.Du hast mit dem Erbe Deiner Oma nichts zu tun.MfG. W Plasa
herzlichen Dank für Ihre Frage zur Unternehmensnachfolge.
Die Unternehmensnachfolge hängt von vierlei ab: von der Gesellschaftsform, von den letztwilligen Verfügungen und von den Gesellschaftsverträgen…
Voraussichtlich wird es so sein, wenn Sie derzeit nicht berücksichtigt sind, und tatsächlich eine Abfindung für die Oma im Raum steht, mit der Abfindung an der Oma, keine Rechte mehr an der Gesellschaft zustehen werden.
Aber das muss natürlich genauer geprüft werden.
Jedenfalls sollte auch Ihre Oma an die Beauftragung eines Anwalts denken.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Buerstedde
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde
Fachanwalt für Erbrecht
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Wenn die Oma die Firmeneigentümerin war, so ist Ihre Mutter die alleinige Erbin.