… Ehrverletzung und Verleumdung einreichen und wie ist dann der Ablauf?
… Ehrverletzung und Verleumdung einreichen und wie ist dann
der Ablauf?
Je nach dem wie viel „wert“ die Ehre im jeweiligen Fall ist (über / unter 5000,- €), reicht man die Klage vor dem Amts- oder Landgericht ein. Entweder am Wohnsitz des Beklagten (§§ 12, 13 ZPO) oder am Ort, wo die Ehrverletzung/Verleumdung begangen wurde/sich auswirkt, § 32 ZPO.
Wenn die Klageschrift (dazu § 253 ZPO) schlüssig ist und der Kläger die Gerichtskosten einzahlt, wird die Klage dann zugestellt.
Aber das wird dir / dem Betroffenen sicher ein Rechtsanwalt ganz toll erklären können, bzw. für dich / den Betroffenen erledigen 
Daneben kann man natürlich auch Strafanzeige bei der Polizei / Staatsanwaltschaft stellen und den Schadensersatz (materiell und immateriell) im sog. Adhäsionsverfahren (§ 403 StPO) geltend machen…
Gruß Flo