Hallo,
Wenn du jemanden erwischst, der gerade die Räder von deinem
Auto abschraubt…
und er versichert dir, sie später ganz bestimmt wieder
dranzuschrauben…
dann wäre das für dich in Ordnung, ja?
die Frage ist nicht, was in Ordnung wäre, sondern wie der Gesetzgeber das sieht. Und der sieht das folgendermaßen:
§ 242 StGB: Diebstahl
Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Hier fehlt es an der Zueignungsabsicht.
§ 303 StGB: Sachbeschädigung
(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Auch nicht einschlägig.
Unbenommen bleibt die Möglichkeit, zivilrechtlich gegen die vorübergehende Entfernung vorzugehen: § 823 BGB i.V.m. § 903 BGB (Schadenersatzanspruch). Aber es dürfte wohl schwerfallen, einen Schaden nachzuweisen, wenn das Schild anschließend wieder montiert wird.
Gruß
Christian