Warum heißt es in diesem Text „guter Glauben“ und nicht „guter Glaube“?
Danke
Immerhin wurde Bührle – obwohl er einst
auch selbst im besetzten Paris eingekauft hatte
– von der Schweizer Justiz guter Glauben
und damit Ahnungslosigkeit zugestanden.
Auch wenn von der Definition des Dudens her beides möglich sein soll, so ist die Formulierung im konkreten Fall trotzdem falsch, und liegst Du richtig damit, wenn Dir dies auffällt. Denn der „Gute Glaube“, lateinisch „bona fides“ ist ein juristischer Fachbegriff. Und genau um den geht es hier, wie sich ja auch aus dem Rest des Satzes ergibt. Dort wird der „Gute Glaube“ mit Ahnungslosigkeit erklärt, was es nicht so ganz trifft, aber zumindest in die richtige Richtung geht.
Das war mir bewusst, aber ich habe auch Seiten mit juristischem Hintergrund gefunden, die „guter Glauben“ schreiben. Sind nicht beide Schreibweisen möglich, wenn der Duden beide explizit erlaubt?
Mag sein, dass die andere Schreibweise auch auf Seiten mit juristischem Hintergrund vorkommt. Ist sprachlich ja auch nicht falsch. Trotzdem kann ich mich nicht erinnern, dass diese Schreibweise mir mal in der Fachliteratur, im Studium, unter Kollegen, … bewusst begegnet wäre. Klingt für mich als Jurist einfach „unjuristisch“.
Kann es sein, dass es sich dabei um eine süddeutsche Eigenheit handelt? Ich finde vor allem Texte aus Österreich und der Schweiz, aber auch Bayern mit „guter Glaube“.
So isses. Allerdings erwähnt Grimm DWB → „Glaube 4)“, daß die Verwendung des Casus obliquus (hier Akk.) als Nom. Sing. bereits mittelhochdeutsch vorkommt und weiter auch bei Luther, Goethe, Schiller, Camisso zu finden ist.