Hallo Nita,
Hi Joschi,
danke, dass du dich hier so für mich ins Zeug legst ;o).
aber gerne doch! 
ich glaube aber, wir reden immer noch etwas aneinander vorbei, oder eher i c h kann mich nicht verständlich machen.
hm, also ich wäre mir ziemlich sicher, dass ein
Formularmietvertrag (zumindest was die vorgegebenen Klauseln
betrifft) immer eine AGB darstellt. Ich denke hier gilt wohl
mehr, dass sich die Klauseln für eine vielzahl von Verträgen
genutzt wird (halt eben nicht von einem Mieter oder Vermieter,
sondern von denen, die sie sonst noch kaufen).
Das sehe ich allerdings auch so. Ein Formularmietvertrag bzw. dessen Klauseln gelten als AGB.
Ich hab ja so mein Denkmodel, dass jede Klausel innerhalb des
Formularvertrages selbst eine AGB darstellt und daher auch
dann einzelne Klauseln als Individualvereinbarungen gelten,
wenn sie denn die Voraussetzungen erfüllen, selbst wenn sie
innerhalb des Formularmietvertrages in einem dafür freien Feld
niedergeschrieben sind. Aber wie gesagt, da kann ich auch
daneben liegen.
Soweit ich weiss, gelten die von dir beschriebenen Klauseln dann als Individualvereinbarungen, wenn sie vom VM (nehmen wir den, der wird in der Regel der mit den mehreren Mietverträgen sein) eine solche Klausel (handschriftlich oder wie auch immer) n i c h t in all seinen Mietverträgen benutzt, sondern nur in dem in Rede stehenden.
hm, da hab ich meine Probleme dem zu folgen.
Ich versuchs noch mal: AGB sind per Definition ja Klauseln die für mehrere Verträge gelten. Soweit sind wir uns wohl einig.
Ein Mieter mit nur einer (in Zahlen: 1) Wohnung kann aber doch zwangsläufig keine AGB erstellen, die Klauseln gelten nicht für mehrere, sondern nur für eine Wohnung! Es sei denn, wir wären wieder beim Formularmietvertrag, aber den ändert ja dein Beispielmieter selbst ab, weil er nicht einverstanden ist.
Was mich bei der ganzen Problematik verwundert ist, dass in
den Leitsätzen des BGHs immer der Vermieter als Verwender
vorausgesetzt wird. Die müssen sich dabei ja was gedacht haben
o).
Klar, die haben sich gedacht - wie ich auch - das der VM eher jemand ist, der mehrere Mietverträge ausstellt und wenn er dies tut, dass er dazu neigt, einmal für gut befundene Klauseln (AGB) immer wieder zu verwenden. Daher Verwender…
(okay, das letzte war ein Scherz)
Gruß, * und Danke nochmal
Joschi
Büdde. Gruß Nita